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GEMA und die “Pflicht”, Songs anzugeben
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<blockquote data-quote="Blogger-Automat" data-source="post: 150483" data-attributes="member: 5473"><p>Der Link zu allmusic ist sicher hilfreich, da es sich hier um einen “Gema-Fachmann” zu handeln scheint. Aber auch der verwendet Formulierungen wie “_Es ist davon auszugehen_, dass…” oder “_Am besten_, man listet die auf der Website aktuell eingebundenen Songs mit Autorenangaben auf…”.</p><p>Aus dem Artikel lässt sich außerdem schließen, dass die Gema-Vermutung im Internet noch nicht juristisch bestätigt ist. Und selbst wenn dies bestätigt wird, ist es meines Wissens nach immer noch nicht klar, ob man als Seitenbetreiber, der keine Gema-pflichtige Musik anbietet, eine Liste der angebotenen Songs übermitteln muss.</p><p></p><p><em>Musikdieb - 24.03.2011</em></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Blogger-Automat, post: 150483, member: 5473"] Der Link zu allmusic ist sicher hilfreich, da es sich hier um einen “Gema-Fachmann” zu handeln scheint. Aber auch der verwendet Formulierungen wie “_Es ist davon auszugehen_, dass…” oder “_Am besten_, man listet die auf der Website aktuell eingebundenen Songs mit Autorenangaben auf…”. Aus dem Artikel lässt sich außerdem schließen, dass die Gema-Vermutung im Internet noch nicht juristisch bestätigt ist. Und selbst wenn dies bestätigt wird, ist es meines Wissens nach immer noch nicht klar, ob man als Seitenbetreiber, der keine Gema-pflichtige Musik anbietet, eine Liste der angebotenen Songs übermitteln muss. [I]Musikdieb - 24.03.2011[/I] [/QUOTE]
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