GEMA und die “Pflicht”, Songs anzugeben

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Seit einigen Tagen, werden wohl zahlreiche Seiten, welche Musik anbieten, von der GEMA angeschrieben, mit der Forderung 70,- Euro Netto pro URL zu zahlen. Das Schreiben ist dabei jedoch so verfasst, als ob es sich bei den auf der Homepage angebotenen Stücke, immer um verwertungsrechtiche Musik handelt und man dafür Abgaben an die GEMA zahlen muß.
Das ist in der Tat, kein wirklich feiner Zug der GEMA und sorgt umso mehr für Verwirrung, was sich in zahlreichen Diskussion in Musikerforen und Musikblogs bemerkbar macht. So herrscht wohl beim Musikdieb und Slidetone, einiges an Verwirrung, wobei Fixmbr hier etwas kundiger ist.

Detaillierteres zum Thema und Licht ins Dunkle, bringt dagegen der entsprechende Artikel beim Popinformationszentrum allmusic.

Wissen sollte man hierbei die folgenden, grundlegenden Dinge:
1. Man ist dazu verpflichtet, die dargebotenen Stücke, bei der GEMA anzugeben.
2. Man muß für GEMA freie Stücke, keine Abgaben and die GEMA zahlen.

Man sollte aber aus Punkt 2, nicht fälschlicher Weiße daraus schließen, dass wenn Punkt 2 zutrifft, man von Punkt 1 entbunden ist. Denn laut GEMA-Vermutung ist man dazu verpflichtet den jeweiligen Beweis, für die sog. GEMA-Freiheit der Stücke, selbst zu erbringen.
Dies bedeutet i.d.R. immer mit dem entsprechendem GEMA-Bogen, den Interpreten und Komponisten des jeweiligen Titels zu benennen und diesen an die GEMA zu schicken. Die GEMA-Vermutung wurde dabei auch schon mehrfach und letztinstanzlich ausgefochten. Also da gibt es kein Vorbeikommen, zumal es auch die Interessen der Musiker schützt, welche von ihrer Musik leben.

Im übrigen sind die Songs auf meiner Bandseite, da es sich um Coversongs handelt, alle bei der GEMA angegeben. Natürlich werden auch die dafür anfallenden Gebühren, an die GEMA entrichtet.

von Enriquez am 18.2.07
 

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Quatsch. Bei mir herrscht keine Verwirrung, wir diskutieren über diese Geschichte, da die Gema Deutschland meines Wissens nach bisher keine Stellungnahme zu freien Lizenzen herausgegeben hat und da es eben fraglich ist, ob deine Aussage ” 1. Man ist dazu verpflichtet, die dargebotenen Stücke, bei der GEMA anzugeben.” stimmt. Ich habe die Stücke zwar auch angegeben, aber da die ganze Geschichte noch neu ist, könnte es sein, dass man vor Gericht damit durchkommt, dass man lediglich schriftlich bestätigen muss, nur Gema-freie Musik auf seinem Server zu haben. Aber wie gesagt – darum drehte sich die Diskussion, das kannst du bei mir nachlesen.
Klar, Falk konnte in den Kommmentaren bei Fixmbr einige Fragen beantworten, aber der ist ja auch vom Fach

Musikdieb - 24.03.2011
 

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Also Verwirrung besteht ja schon, dass z.B. man nicht weiß, ob die Praxis der GEMA-Listen auch für das Netzt gilt oder was es mit dem mitgeschicktem “Lizenzvertrag” auf sich hat. Da der Betreiber von allmusic recht viel mit der GEMA zu tun hat, fand ich es naheliegend, diesen Link hier anzugeben, da dort schon prägnant, alles geklärt wird.

Aber vielleicht, verstehen wir das Wort Verwirrung einfach unterschiedlich?

Bei Fixmbr, fand ich im übrigen die Erklärung von Daniel sehr hilfreich, was es überhaupt mit der umgekehrten Beweißpflicht auf sich hat und nicht nur, warum diese Praxis angewendet wird, sondern vor allem, warum sie Sinn macht. Auch wenn das dann andere anderst sehen

Enriquez - 24.03.2011
 

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Der Link zu allmusic ist sicher hilfreich, da es sich hier um einen “Gema-Fachmann” zu handeln scheint. Aber auch der verwendet Formulierungen wie “_Es ist davon auszugehen_, dass…” oder “_Am besten_, man listet die auf der Website aktuell eingebundenen Songs mit Autorenangaben auf…”.
Aus dem Artikel lässt sich außerdem schließen, dass die Gema-Vermutung im Internet noch nicht juristisch bestätigt ist. Und selbst wenn dies bestätigt wird, ist es meines Wissens nach immer noch nicht klar, ob man als Seitenbetreiber, der keine Gema-pflichtige Musik anbietet, eine Liste der angebotenen Songs übermitteln muss.

Musikdieb - 24.03.2011
 

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Also wenn jemand den Weg anstrebt und hier versucht die GEMA-Vermutung für das Internet anzufechten und würde daran scheitern, wovon ich persönlich ausgehe, dann liegt weiterhin die Beweißpflicht bei dem Seitenbetreiber. Ich denke, ob einmalig nun ein einfacher Satz ausreicht oder ob jeden Monat eine komplette Liste zugeschickt werden muß, hängt wohl vom jeweiligen Sachbearbeiter bei der GEMA ab.

Das Problem ist einfach auch, dass das deutsche Recht, kein leichtes Recht ist und wir als Laien, da schnell in der Luft hängen. Darum haben ja auch Abmahnanwälte im Internet so leichtes Spiel.

Enriquez - 24.03.2011
 

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Gestern rief ein netter Herr von der Gema bei mir an und sagte, dass die Beantwortung meiner Fragen noch eine Weile dauert. Warum das wohl so ist, kann man bei Boogie nachlesen. Bin ja mal gespannt, ob die mir wirklich eine Stellungnahme zu den freien …

Musikdieb - 24.03.2011
 
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