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Seit einigen Tagen, werden wohl zahlreiche Seiten, welche Musik anbieten, von der GEMA angeschrieben, mit der Forderung 70,- Euro Netto pro URL zu zahlen. Das Schreiben ist dabei jedoch so verfasst, als ob es sich bei den auf der Homepage angebotenen Stücke, immer um verwertungsrechtiche Musik handelt und man dafür Abgaben an die GEMA zahlen muß.
Das ist in der Tat, kein wirklich feiner Zug der GEMA und sorgt umso mehr für Verwirrung, was sich in zahlreichen Diskussion in Musikerforen und Musikblogs bemerkbar macht. So herrscht wohl beim Musikdieb und Slidetone, einiges an Verwirrung, wobei Fixmbr hier etwas kundiger ist.
Detaillierteres zum Thema und Licht ins Dunkle, bringt dagegen der entsprechende Artikel beim Popinformationszentrum allmusic.
Wissen sollte man hierbei die folgenden, grundlegenden Dinge:
1. Man ist dazu verpflichtet, die dargebotenen Stücke, bei der GEMA anzugeben.
2. Man muß für GEMA freie Stücke, keine Abgaben and die GEMA zahlen.
Man sollte aber aus Punkt 2, nicht fälschlicher Weiße daraus schließen, dass wenn Punkt 2 zutrifft, man von Punkt 1 entbunden ist. Denn laut GEMA-Vermutung ist man dazu verpflichtet den jeweiligen Beweis, für die sog. GEMA-Freiheit der Stücke, selbst zu erbringen.
Dies bedeutet i.d.R. immer mit dem entsprechendem GEMA-Bogen, den Interpreten und Komponisten des jeweiligen Titels zu benennen und diesen an die GEMA zu schicken. Die GEMA-Vermutung wurde dabei auch schon mehrfach und letztinstanzlich ausgefochten. Also da gibt es kein Vorbeikommen, zumal es auch die Interessen der Musiker schützt, welche von ihrer Musik leben.
Im übrigen sind die Songs auf meiner Bandseite, da es sich um Coversongs handelt, alle bei der GEMA angegeben. Natürlich werden auch die dafür anfallenden Gebühren, an die GEMA entrichtet.
von Enriquez am 18.2.07
Das ist in der Tat, kein wirklich feiner Zug der GEMA und sorgt umso mehr für Verwirrung, was sich in zahlreichen Diskussion in Musikerforen und Musikblogs bemerkbar macht. So herrscht wohl beim Musikdieb und Slidetone, einiges an Verwirrung, wobei Fixmbr hier etwas kundiger ist.
Detaillierteres zum Thema und Licht ins Dunkle, bringt dagegen der entsprechende Artikel beim Popinformationszentrum allmusic.
Wissen sollte man hierbei die folgenden, grundlegenden Dinge:
1. Man ist dazu verpflichtet, die dargebotenen Stücke, bei der GEMA anzugeben.
2. Man muß für GEMA freie Stücke, keine Abgaben and die GEMA zahlen.
Man sollte aber aus Punkt 2, nicht fälschlicher Weiße daraus schließen, dass wenn Punkt 2 zutrifft, man von Punkt 1 entbunden ist. Denn laut GEMA-Vermutung ist man dazu verpflichtet den jeweiligen Beweis, für die sog. GEMA-Freiheit der Stücke, selbst zu erbringen.
Dies bedeutet i.d.R. immer mit dem entsprechendem GEMA-Bogen, den Interpreten und Komponisten des jeweiligen Titels zu benennen und diesen an die GEMA zu schicken. Die GEMA-Vermutung wurde dabei auch schon mehrfach und letztinstanzlich ausgefochten. Also da gibt es kein Vorbeikommen, zumal es auch die Interessen der Musiker schützt, welche von ihrer Musik leben.
Im übrigen sind die Songs auf meiner Bandseite, da es sich um Coversongs handelt, alle bei der GEMA angegeben. Natürlich werden auch die dafür anfallenden Gebühren, an die GEMA entrichtet.
von Enriquez am 18.2.07