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<blockquote data-quote="Jack" data-source="post: 108410" data-attributes="member: 2639"><p>Lieber Mystisch!</p><p></p><p>Folgende Punkte betreffen rein das öst. Veranstaltungsgesetz (wird ähnlich dem deutschen sein, also Abweichungen vorenthalten)</p><p></p><p>Prinzipiell ist folgende Frage zu klären: WAS spielt die Band?</p><p>Wenn bereits veröffentlichte Lieder nachgespielt werden, wirst Du um die GEMA nicht herumkommen.</p><p></p><p>Spielt die Band eigenkomponierte Lieder muss die GEMA nicht gemacht werden.</p><p></p><p>Wenn der Anbieter des Raums, dies im Vertrag hat: Klar sie spielen kostenlos, sprich keine Gage - aber die gesetzl. Abgaben und Richtlinien musst Du dann dennoch einhalten.</p><p></p><p>Eine Überprüfung kann sehr wohl stattfinden, bzw. kann das im Nachhinein ugiert werden.</p><p></p><p>Der Anbieter richtet sich nach dem jeweiligen Veranstaltungsgesetz. Ein guter Anbieter sollte dies für Dich machen. Ich habe selten erlebt dass dies dem Kunden überlassen bleibt, und ich bin schon ein bischen länger in der Branche <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite14" alt=";)" title="Zwinkern ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>Mach Dich einfach mal über das Veranstaltungsgesetz schlau' - Unwissen schützt vor Strafe ja bekanntlich nicht.</p><p></p><p>Baldur ist doch auch ein Musikus - vlt. kennt er sich auch ein bissi (von der anderen Seite sozusagen) aus.</p><p></p><p>lg</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Jack, post: 108410, member: 2639"] Lieber Mystisch! Folgende Punkte betreffen rein das öst. Veranstaltungsgesetz (wird ähnlich dem deutschen sein, also Abweichungen vorenthalten) Prinzipiell ist folgende Frage zu klären: WAS spielt die Band? Wenn bereits veröffentlichte Lieder nachgespielt werden, wirst Du um die GEMA nicht herumkommen. Spielt die Band eigenkomponierte Lieder muss die GEMA nicht gemacht werden. Wenn der Anbieter des Raums, dies im Vertrag hat: Klar sie spielen kostenlos, sprich keine Gage - aber die gesetzl. Abgaben und Richtlinien musst Du dann dennoch einhalten. Eine Überprüfung kann sehr wohl stattfinden, bzw. kann das im Nachhinein ugiert werden. Der Anbieter richtet sich nach dem jeweiligen Veranstaltungsgesetz. Ein guter Anbieter sollte dies für Dich machen. Ich habe selten erlebt dass dies dem Kunden überlassen bleibt, und ich bin schon ein bischen länger in der Branche ;) Mach Dich einfach mal über das Veranstaltungsgesetz schlau' - Unwissen schützt vor Strafe ja bekanntlich nicht. Baldur ist doch auch ein Musikus - vlt. kennt er sich auch ein bissi (von der anderen Seite sozusagen) aus. lg [/QUOTE]
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