Gema gebühren

G

Gast1299

Guest
Hallo zusammen
ich möchte einen raum für eine geburtstagsfeier mieten und habe hier jetzt den vertrag liegen.
ich habe auch geplant, dass ein paar freunde ( sind eine band) da spielen sollten
nicht lange nur 30-45 min und sie würden es kostenlos machen.

in meinem vertrag steht da jetzt "jede musikveranstaltung ist GEMA pflichtig. der mieter verpflichtet sich die für seine veranstaltung anfallende gema-gebühren selbst an die gema zu entrichten.

was heißt das denn jetzt für mich ?
muss ich da was anmelden, obwohl es ja praktisch kostenlos ist ?
und wie wird das denn überprüft ?
da konnt bestimmt nicht das ordnungsamt und sagt dann " ich würd gern ihren gema-vertrag sehen" oder ?

Danke schonmal
Gruß Mystisch
 

Jack

Neuer Benutzer
Lieber Mystisch!

Folgende Punkte betreffen rein das öst. Veranstaltungsgesetz (wird ähnlich dem deutschen sein, also Abweichungen vorenthalten)

Prinzipiell ist folgende Frage zu klären: WAS spielt die Band?
Wenn bereits veröffentlichte Lieder nachgespielt werden, wirst Du um die GEMA nicht herumkommen.

Spielt die Band eigenkomponierte Lieder muss die GEMA nicht gemacht werden.

Wenn der Anbieter des Raums, dies im Vertrag hat: Klar sie spielen kostenlos, sprich keine Gage - aber die gesetzl. Abgaben und Richtlinien musst Du dann dennoch einhalten.

Eine Überprüfung kann sehr wohl stattfinden, bzw. kann das im Nachhinein ugiert werden.

Der Anbieter richtet sich nach dem jeweiligen Veranstaltungsgesetz. Ein guter Anbieter sollte dies für Dich machen. Ich habe selten erlebt dass dies dem Kunden überlassen bleibt, und ich bin schon ein bischen länger in der Branche ;)

Mach Dich einfach mal über das Veranstaltungsgesetz schlau' - Unwissen schützt vor Strafe ja bekanntlich nicht.

Baldur ist doch auch ein Musikus - vlt. kennt er sich auch ein bissi (von der anderen Seite sozusagen) aus.

lg
 

jACZi

Neuer Benutzer
man sollte aber auch bedenken, das eine Geburtstagsfeier keine öffentliche Vorführung ist
und somit meines wissens nicht gema pflichtig.

Der Veranstalter wird es standard mäßig im Vertrag stehen haben um irgendwelche
Forderungen seitens GEMA an den Hallenvermieter gleich von vorne auszuschliessen.
 
G

Gast1299

Guest
Original von Jack
Lieber Mystisch!

Folgende Punkte betreffen rein das öst. Veranstaltungsgesetz (wird ähnlich dem deutschen sein, also Abweichungen vorenthalten)

Prinzipiell ist folgende Frage zu klären: WAS spielt die Band?
Wenn bereits veröffentlichte Lieder nachgespielt werden, wirst Du um die GEMA nicht herumkommen.

Spielt die Band eigenkomponierte Lieder muss die GEMA nicht gemacht werden.

Wenn der Anbieter des Raums, dies im Vertrag hat: Klar sie spielen kostenlos, sprich keine Gage - aber die gesetzl. Abgaben und Richtlinien musst Du dann dennoch einhalten.

Eine Überprüfung kann sehr wohl stattfinden, bzw. kann das im Nachhinein ugiert werden.

Der Anbieter richtet sich nach dem jeweiligen Veranstaltungsgesetz. Ein guter Anbieter sollte dies für Dich machen. Ich habe selten erlebt dass dies dem Kunden überlassen bleibt, und ich bin schon ein bischen länger in der Branche ;)

Mach Dich einfach mal über das Veranstaltungsgesetz schlau' - Unwissen schützt vor Strafe ja bekanntlich nicht.

Baldur ist doch auch ein Musikus - vlt. kennt er sich auch ein bissi (von der anderen Seite sozusagen) aus.

lg
Na wenn das so ist sage ich der Band sie sollen NATÜRLICH NUR ihre Lieder spielen :thumpsup:
Ich habe Baldur mal angeschrieben danke für denn Tipp :)

Original von jACZi
Der Veranstalter wird es standard mäßig im Vertrag stehen haben um irgendwelche
Forderungen seitens GEMA an den Hallenvermieter gleich von vorne auszuschliessen.
Ja ich denke mal aus diesem Grund haben sie das auch mit eingepackt.

Vielen Dank euch Beiden. :yes:
 

jACZi

Neuer Benutzer
und was machst du auf deiner Party nachdem die Band ihren 30-45 min
Auftritt vorbei haben?

Es geht nicht um die Band sondern um Musik. Wenn Du eine geschlossene VA
hast, dann ist es glaub ich egal.. nur wenn nicht, dann darfst Du ohne GEMA
garkeine Musik spielen.

Welche Musiknutzung muss angemeldet werden?

Folgende Arten der öffentlichen Musiknutzung sind vergütungspflichtig:

* Live- oder Tonträgermusik bei Veranstaltungen,
* Vorführungen von Filmen,
* Musik in der Telefonwarteschleife,
* Musik im Internet, zum Beispiel auf der Homepage des Betriebes,
* vermieten oder verleihen von Ton- oder Bildtonträgern an andere Personen, zum Beispiel in Videotheken,
* Herstellung von Ton- und Bildtonträgern, zum Beispiel auf CDs, Kassetten und CD-ROMs,
* Weiterleitungen von Hörfunk- und Fernsehsendungen über Verteileranlagen mit eigener Empfangsstelle, zum Beispiel in ein Hotelzimmer
* Hintergrundmusik in Gaststätten, Einzelhandelgeschäften u. ä.

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass eine bestimmte Taktzahl oder eine bestimmte Anzahl von Sekunden ohne Einwilligung des Inhabers der Urheberrechte an dem Musikwerk zulässig und damit kostenfrei ist. Die wahren Kriterien dafür, ob eine Einwilligung des Urhebers erforderlich ist oder nicht, sind die Erkennbarkeit der entnommenen Melodie sowie die Übernahme erkennbarer Begleitstimmen.

Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Wenn man sich nicht sicher ist, ob in einem bestimmten Fall überhaupt ein Vergütungsanspruch besteht, sollten man rechtzeitig mit dem GEMA-Berater sprechen. Aber auch, wenn absolut sicher ist, dass kein urheberrechtlich geschütztes Repertoire genutzt wird, sollte dies der GEMA unter Nennung der Titel der Werke, Namen der Komponisten, Textdichter, Bearbeiter und Musikverleger mitgeteilt werden. So erspart man sich und der GEMA unnötige Rückfragen und vermeidet Missverständnisse.


Bei einer geschlossenen privat Party sieht das anders aus.. ist dann als wenn Du 20 Freunde nach hause einlädst zum Musik hören.
 
G

Gast1299

Guest
Original von jACZi
Wenn Du eine geschlossene VA
hast, dann ist es glaub ich egal.. nur wenn nicht, dann darfst Du ohne GEMA
garkeine Musik spielen.
Es ist eine geschlossene Gesellschaft.
Gut, ich denke das wird schon klappen, ohne dass noch zusätzlich Schreibkram und Kosten wegen der GEMA auftreten.
Ich denke nicht, dass das da jetzt so streng kontrolliert wird.
 
B

Baldur

Guest
Also erstmal denk ich auch,daß du dich da bei der Gema genau informieren solltest,denn egal was wir hier texten: Helfen dürfte es dir im Ernstfall nicht. Leider hab ich da auch nich so den Plan von,denn ich hatte mit denen noch nie zu tun.
Und zweitens,is es nett,wenn du mir private Nachrichten schreibst,allerdings solltest du den Empfang von privaten Nachrichten einschalten in deinem Kontrollzentrum :thumpsup:
 
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