geld machen

Meerjungfrau

Benutzer
Apothekendienst.
Man fährt Medikamente aus die gerade nicht in der Apotheke vorhanden sind aber noch am selben Tag geliefert werden.
Da kann man so manchen Euro mit machen.
 

July

Neuer Benutzer
Original von Luka
was bei zeitung aus tragen bekommt man keine 400

Das waren auch zwei Extra-Punkte!!
Schon klar, dass man beim Zeitung austragen keine 400 bekommenn kann!!
Aber schau mal in Restaurants oder eben in Eisdielen im Sommer, die können auch Leute brauchen!!
 

July

Neuer Benutzer
Na gut, wenn du sagst zwischen 14 und 19..
Naja als 14-jähriger kannste eben Zeitung austragen, in der Gastronomie kannste erst ab 16 schaffen!
 

Frage

Aktives Mitglied
Original von Luka
hey jungs wie kann ich leicht zwischen 14 und 19 geld verdienen bitte mal was sagen brauche umbedingt geld mfg luka ^^
da du erst 14 bist bigt es nicht so viele möglichkeiten wie mit 16 ect. aber es gibt welche....

-kannste viilt. bei deinen großeltern helfen? wie putzen,scheiben,saugen oder so
-bei verwanten oder so evtl. garten arbeiten?
-oder ganz anderes such ne firma wo viel auf dem hof rum liegt verstreut und biete deine hilfe an für das sortieren ect.
-wie gesagt zeitung austragen, ist aber ein heißbegerter job!
-nachbarschaft hund spazieren gehen
-einkauf helfen
-nachhilfe?!
-bibbliothek regale betreuung
das fällt mir spontan gerade ein



JArbSchG § 5
Verbot der Beschäftigung von Kindern
(1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten.
(2) ……
(3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,
(4) ....
(5) nicht nachteilig beeinflußt. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 15 bis 31 entsprechende Anwendung.
 
Oben