Wer denkt, im Internet tun und lassen zu können was er will, der kann ziemlich schnell auf den harten Boden der Realität gebracht werden. Erst vor kurzem hat es einen 27-jährigen Auszubildenden getroffen, der auf seiner Facebook-Seite seinen Chef als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnete und weiterhin auch schrieb "dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen". Das Gericht erkannte an, dass es sich hier um eine Beleidigung handelt und die fristlose Kündigung daher rechtens war.
Was viele aber nicht wissen, so etwas darf man auch nicht nach Feierabend in der Kneipe sagen. Wenn das da nämlich ein "netter" Kollege oder andere Person mitbekommt und dies dann an den Chef weitergibt, dann ist in der Regel ebenfalls eine fristlose Kündigung fällig. Ja und was in der Offline-Welt gilt, hat natürlich auch in der Online-Welt Gültigkeit.
Was viele aber nicht wissen, so etwas darf man auch nicht nach Feierabend in der Kneipe sagen. Wenn das da nämlich ein "netter" Kollege oder andere Person mitbekommt und dies dann an den Chef weitergibt, dann ist in der Regel ebenfalls eine fristlose Kündigung fällig. Ja und was in der Offline-Welt gilt, hat natürlich auch in der Online-Welt Gültigkeit.