EUROPÄISCHES RENTENRECHT

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Rentenansprüche innerhalb Europas
Unsere Welt ist kleiner geworden. Heute hat jeder zehnte Rentenberechtigte zeitweise im Ausland gearbeitet oder erhält seine Rente dorthin überwiesen. Die Zahl der Renten mit Auslandsbezug hat sich innerhalb von 20 Jahren verdreifacht. Die Deutsche Rentenversicherung schickt fast 1,5 Millionen Renten in über 100 Länder der Welt: von Albanien über Ghana bis nach Vietnam oder Australien. Wer Beiträge gezahlt hat und die Voraussetzungen erfüllt, hat auch Anspruch auf eine Rente – egal, wo er wohnt.

Jedes Land der EU hat sein eigenes Rentenrecht. Gleichzeitig jedoch arbeiten wir Europäer in unserem Leben in mehr als nur einem Land. So wurde eine grenzübergreifende Regelungen nötig.
Wenn ich z. B. 25 Jahre in Deutschland in Vollzeit und 15 Jahre in Spanien als Halbtagskraft gearbeitet habe, so bin ich denen, die das ganze Leben in einem Land gearbeitet haben, nicht benachteiligt.
Für die Bürger der Staaten, die sich damals in der Vorläufer-Organisation der heutigen Europäischen Union (EU) zusammenschlossen, wurde ein überstaatliches Rentenrecht geschaffen, das im Wesentlichen die nationalen Rentenrechte koordiniert. Die EU garantiert die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt, die Verordnungen des EU-Sozialrechts bieten den aus- und einwandernden Arbeitnehmern und ihren Angehörigen die dazu gehörende soziale Sicherheit: Alle nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften berücksichtigten Zeiten werden jetzt für Rentenanspruch und Leistungen sowie für die Berechnung der Renten zusammengerechnet.
Meine oben genannten 25 Jahre Arbeit in Deutschland und die 15 Halbtags-Jahre = 7,5 Jahre in Spanien ergeben zusammen 32,5 Beitragsjahre. Kommt das Rentenalter, gebe ich in dem Land, in dem ich zu dieser Zeit lebe, einen Rentenantrag ab und erhalte zwei Renten: eine aus Spanien und eine aus Deutschland. Das gleiche Prinzip gilt auch für einen deutschen Angestellten, der fünf Jahre für eine finnische Firma in Finnland gearbeitet hat.
Wichtig ist dabei: wenn ich in einem Land – in meinem Falle wäre das Spanien – die Zeit nicht erfüllt habe, die notwendig ist, um hier eine Rente zu erhalten, so wird meine Beschäftigungszeit in Deutschland (oder in jedem anderen EU-Land, in dem ich tätig war) angerechnet. Das heisst aber nun nicht, dass ich in Spanien für 32,5 Jahre Rente erhalte und in Deutschland auch. Nein, die Zeit wird nur rechnerisch hinzugezogen. Ich bekomme so in Spanien Rente für meine 7,5 Jahre Vollzeitarbeit, obwohl ich eigentlich 15 Jahre Vollzeit gearbeitet haben müsste. Das gilt auch für Menschen, die z.B. in Spanien studieren und nebenbei einen Job haben (sofern der offiziell versteuert wird natürlich!). So kann es also sein, dass jemand nur 1 oder 2 Jahre in Spanien tätig war und dann im Rentenalter eine monatliche Zahlung von 20, 30 oder vielleicht 40 Euro an Rente aus Spanien erhält. Nichts geht verloren, vorausgesetzt man stellt einen Antrag.


Altersruhesitz am Mittelmeer

Deutsche Rentner, die sich im Ausland zur Ruhe setzen wollen, können ihre Rente im dort ausgezahlt bekommen. Also ob in Deutschland, Spanien oder Korea – Sie haben immer ein Anrecht auf die Anweisung der Ihnen zustehenden Rente
Die Rentenversicherungsanstalt zahlt die Rente im Ausland wie folgt:
an deutsche Staatsbürger zu 100 Prozent,
an EU-Ausländer zu 100 Prozent,
Ausländer aus Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, zu 100 Prozent,
sonstige ausländische Staatsangehörige nur zu 70 Prozent.

Die Auszahlung der Renten erfolgt über den Renten Service der Deutschen Post AG (Zahlung, Anpassung, Überwachung, Einstellung und Abrechnung der Renten). Aus bundesweit vier Zentren schickt der Renten Service rund 20 Millionen Renten an Versicherte in Deutschland; 1,5 Millionen Renten gehen in fast alle Länder der Welt. (Stand Dezember 2004.) Rentner, die umziehen oder das Kreditinstitut wechseln, sollten dies rechtzeitig dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen.
 

Rentenjaeger

Benutzer
Tip.:
Die Rentenbeantragung fuer Deutsche geht Reibungslos auch ueber das Internett ,alle Unterlagen Skannen und an meinefrage @ drv-bund.de schicken .
Also Pass,Versicherungsnummer, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde Kinder, Rentenverlauf. deutscher gegebenenfalls spanischer , wenn auch spanische Rente ansteht egal wie hoch ,kann der Antrag gestellt werden das man die Rente voll ausgezahlt haben moechte ohne Abzuege der Sozialabgaben .Wenn man dann durch die Spanische Rente kostenlos weiter Sozialversichert sein moechte.

lg Rentenjaeger
 

Uwe Michael

Benutzer
Ich lebe und arbeite seit 11 Jahren in Meran (Italien/Südtirol) und bin dabei meinen Rentenantrag zu stellen. Um Fehlern vorzubeugen: gibt es Tipps und Anregungen von Euch?
 
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