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Es gibt zweierlei Fluchtgründe
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<blockquote data-quote="Joaquin" data-source="post: 137187" data-attributes="member: 1"><p>[USER=2822]@Gewürz[/USER]</p><p>Du nennst zwei absolute Gründe, wovon du eines davon als Ausschlußkriterium angibst. Dies klappt aber schon nicht, weil oft beide zusammen einhergehen und sich zwangsläufig zusammen ergeben. Ein Fluchtgrund auch nur durch Lebensgefahr legitimierenzu zu wollen, ist weder nach der deutschen Verfassung, dem Völkerrecht und nach humanitären Gesichtspunkten richtig. </p><p></p><p>[USER=4188]@noeppe[/USER]</p><p>Soweit korrekt, aber gleichzeitig sieht sich Deutschland auch dem Völkerrecht nach den Genfer Flüchtlingskonvention der UNO verpflichtet. Hier eine Zusammenfassung aus der Wiki:</p><p></p><p></p><p>Wobei die einzelnen Punkte halt immer noch selbst klar zu definieren sind, weshalb hier ja die einzelnen Schicksale entsprechend und hoffentlich auch immer eingehend und gewissenhaft geprüft werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Joaquin, post: 137187, member: 1"] [USER=2822]@Gewürz[/USER] Du nennst zwei absolute Gründe, wovon du eines davon als Ausschlußkriterium angibst. Dies klappt aber schon nicht, weil oft beide zusammen einhergehen und sich zwangsläufig zusammen ergeben. Ein Fluchtgrund auch nur durch Lebensgefahr legitimierenzu zu wollen, ist weder nach der deutschen Verfassung, dem Völkerrecht und nach humanitären Gesichtspunkten richtig. [USER=4188]@noeppe[/USER] Soweit korrekt, aber gleichzeitig sieht sich Deutschland auch dem Völkerrecht nach den Genfer Flüchtlingskonvention der UNO verpflichtet. Hier eine Zusammenfassung aus der Wiki: Wobei die einzelnen Punkte halt immer noch selbst klar zu definieren sind, weshalb hier ja die einzelnen Schicksale entsprechend und hoffentlich auch immer eingehend und gewissenhaft geprüft werden. [/QUOTE]
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