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Es gibt zweierlei Fluchtgründe
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<blockquote data-quote="Gast4188" data-source="post: 137171"><p>Laut Grundgesetz können alle Personen, die politisch verfolgt*) werden, Asyl beantragen. Alle anderen nicht. Und es ist der einzige Grund; es geht da nicht um menschliche Schiksale. Alle anderen genießen auch nicht den Schutz unseres Grundgesetzes. Auch eine allgemeine Notsituationen wie eine Hungersnot oder Umweltkatastrophen werden nicht als Asyl- oder Fluchtgrund anerkannt.</p><p></p><p>Damit ist der Personenkreis, der einen Rechtsanspruch auf Asyl hat, sehr klar umrissen.</p><p>Alle Anderen, wie nachvollziehbar deren Fluchtgründe auch sein mögen, sind keine Asylanten und haben daher auch kein Bleiberecht - weder befristet noch dauerhaft.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gast4188, post: 137171"] Laut Grundgesetz können alle Personen, die politisch verfolgt*) werden, Asyl beantragen. Alle anderen nicht. Und es ist der einzige Grund; es geht da nicht um menschliche Schiksale. Alle anderen genießen auch nicht den Schutz unseres Grundgesetzes. Auch eine allgemeine Notsituationen wie eine Hungersnot oder Umweltkatastrophen werden nicht als Asyl- oder Fluchtgrund anerkannt. Damit ist der Personenkreis, der einen Rechtsanspruch auf Asyl hat, sehr klar umrissen. Alle Anderen, wie nachvollziehbar deren Fluchtgründe auch sein mögen, sind keine Asylanten und haben daher auch kein Bleiberecht - weder befristet noch dauerhaft. [/QUOTE]
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