Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten in Fahrzeugen seit 2009 Pflicht

Joaquin

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Die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für Kraftfahrzeugen die nun in den Handel kommen ist seit 2009 Pflicht. Diese neune EG-Richtlinie wird demnach so umgesetzt, dass dementsprechende Geräte die Bezeichnung "e1" tragen müssen, bzw. durch eine solche Kennung gekennzeichnet sind. Die verschärften EU-Kraftfahrzeug-Richtlinien können bei Mißachtung dazu führen, dass man den Verlust der Herstellergarantie des Fahrzeugherstellers verliert. Daher sollte man es nicht riskieren hier Geräte ohne diese Kennung in Neufahrzeuge einzubauen.

Bei der Kennzeichnung e1, weißt das e auf das Land hin, in dem die technische Abnahme des Gerätes stattgefunden hat und die 1 steht für Deutschland.
 
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