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Erwachsenen-Themen
Rechte, Gesetzte + Justiz
Einzug zum Wehrdiehnst, noch verhindern oder verweigern?
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<blockquote data-quote="Gast977" data-source="post: 107883"><p>ich hatte meine begründung direkt am ersten tag abgeschickt und ja, man merkt das sie verweigerer nich so gerne sehen, sie schickten meinen brief zurück und meinten "da fehlt eine unterschrift auf der ersten seite"</p><p>(also tipp: wenn man eine begründung schreibt (2seiten pflicht!) müssen auch beide seiten unterschrieben sein)</p><p>jedoch trifft das ganze für dich nichtmehr zu, du solltest da direkt anrufen und dir genaustens überlegen was du denen dann sagst bzw. fragst... denn ich glaube für eine begründung das du da nichtmehr hinwillst ist es jetzt schon leider zuspät... da müsstest du dir schon was anderes einfallen lassen...</p><p></p><p>als admin darf ich dir aber nicht den tipp geben eine krankheit vorzutäuschen, denn das würde mich in schwierigkeiten bringen :augenzu:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gast977, post: 107883"] ich hatte meine begründung direkt am ersten tag abgeschickt und ja, man merkt das sie verweigerer nich so gerne sehen, sie schickten meinen brief zurück und meinten "da fehlt eine unterschrift auf der ersten seite" (also tipp: wenn man eine begründung schreibt (2seiten pflicht!) müssen auch beide seiten unterschrieben sein) jedoch trifft das ganze für dich nichtmehr zu, du solltest da direkt anrufen und dir genaustens überlegen was du denen dann sagst bzw. fragst... denn ich glaube für eine begründung das du da nichtmehr hinwillst ist es jetzt schon leider zuspät... da müsstest du dir schon was anderes einfallen lassen... als admin darf ich dir aber nicht den tipp geben eine krankheit vorzutäuschen, denn das würde mich in schwierigkeiten bringen :augenzu: [/QUOTE]
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