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Rechte, Gesetzte + Justiz
Einzug zum Wehrdiehnst, noch verhindern oder verweigern?
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<blockquote data-quote="Whoppa20" data-source="post: 107878" data-attributes="member: 2793"><p>Guten Tag,</p><p></p><p>ich habe eine Frage zum Grundwehrdiehnst, ich hoffe ihr könnt mir helfen.</p><p></p><p>Ich habe ein Einschreiben von dem Kreiswehrersatzamt bekommen und soll den Grundwehrdienst zum 01.01.2010 antretten. In dem Schreiben war alles dabei, der Termin, Fahrkarten usw.. (kennt ihr ja vieleicht noch von eurem Einzugsbescheid).</p><p></p><p>Meine Frage hierzu ist, kann ich den Wehrdienst noch verhindern oder verweigern? ich möchte auf keinen Fall zur Bundeswehr. Habe damals bei der Musterung T2 bekommen.</p><p>Ich bin momentan auf Ausbildungssuche würde ein Ausbildungsbeginn zum 01.02.2010 mich vor der Bundeswehr "retten"?</p><p>Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben, wie ich den Wehrdiehnst verhindern oder verweigern kann.</p><p></p><p>mfg. Whoppa20</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Whoppa20, post: 107878, member: 2793"] Guten Tag, ich habe eine Frage zum Grundwehrdiehnst, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe ein Einschreiben von dem Kreiswehrersatzamt bekommen und soll den Grundwehrdienst zum 01.01.2010 antretten. In dem Schreiben war alles dabei, der Termin, Fahrkarten usw.. (kennt ihr ja vieleicht noch von eurem Einzugsbescheid). Meine Frage hierzu ist, kann ich den Wehrdienst noch verhindern oder verweigern? ich möchte auf keinen Fall zur Bundeswehr. Habe damals bei der Musterung T2 bekommen. Ich bin momentan auf Ausbildungssuche würde ein Ausbildungsbeginn zum 01.02.2010 mich vor der Bundeswehr "retten"? Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben, wie ich den Wehrdiehnst verhindern oder verweigern kann. mfg. Whoppa20 [/QUOTE]
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