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<blockquote data-quote="trebla" data-source="post: 8483" data-attributes="member: 112"><p>Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer :</p><p>Der Gemeinderat von Halsbrücke hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6.4.2006 auf der Grundlage von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 18.3. 2003 , berichtigt am 25.4.2003 , in Verbindung mit § 2 und § 7 Abs. 2 des Sächsischen Kommunalabgabegesetzes vom 16.6. 1993 , geändert durch Gestz vom 19 . 10. 1998 und geändert durch Gesetz vom 28.6.2001 , sowie in Verbindung mit § 10 des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vom 24.8.2000 und der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vom 1.11.2000 folgende Hundesteuersatzung beschlossen ...........................</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="trebla, post: 8483, member: 112"] Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer : Der Gemeinderat von Halsbrücke hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6.4.2006 auf der Grundlage von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 18.3. 2003 , berichtigt am 25.4.2003 , in Verbindung mit § 2 und § 7 Abs. 2 des Sächsischen Kommunalabgabegesetzes vom 16.6. 1993 , geändert durch Gestz vom 19 . 10. 1998 und geändert durch Gesetz vom 28.6.2001 , sowie in Verbindung mit § 10 des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vom 24.8.2000 und der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vom 1.11.2000 folgende Hundesteuersatzung beschlossen ........................... [/QUOTE]
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