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<blockquote data-quote="trebla" data-source="post: 8337" data-attributes="member: 112"><p>EU - Richtlinie 1999 /74/EG :</p><p>a) Legehennen : Hennen im legereifen Alter der Art Gallus gallus , die für die Erzeugung von Eiern , die nicht zum Ausbrüten</p><p> bestimmt sind , gehalten werden ...........</p><p>b/ Nest : einen besonderen Bereich zur Eiablage für einzelne Hennen oder Gruppen von Hennen (Gruppennest ), für</p><p> dessen Bodengestaltung kein Drahtgitter , das mit dem Geflügel in Berührung kommen könnte, verwendet</p><p> werden darf .............</p><p>c) Einstreu : Material mit lockerer Struktur , das es den Hennen ermöglicht , ihre ethologischen Bedürfnisse zu befriedigen ........</p><p>d) nutzbare Fläche : eine mindestens 30cm breite und höchstens 14% geneigte Fläche mit einer lichten Höhe von mindestens 45cm.</p><p> Die Nestflächen sin nicht Teil der nutzbaren Fläche ......................</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="trebla, post: 8337, member: 112"] EU - Richtlinie 1999 /74/EG : a) Legehennen : Hennen im legereifen Alter der Art Gallus gallus , die für die Erzeugung von Eiern , die nicht zum Ausbrüten bestimmt sind , gehalten werden ........... b/ Nest : einen besonderen Bereich zur Eiablage für einzelne Hennen oder Gruppen von Hennen (Gruppennest ), für dessen Bodengestaltung kein Drahtgitter , das mit dem Geflügel in Berührung kommen könnte, verwendet werden darf ............. c) Einstreu : Material mit lockerer Struktur , das es den Hennen ermöglicht , ihre ethologischen Bedürfnisse zu befriedigen ........ d) nutzbare Fläche : eine mindestens 30cm breite und höchstens 14% geneigte Fläche mit einer lichten Höhe von mindestens 45cm. Die Nestflächen sin nicht Teil der nutzbaren Fläche ...................... [/QUOTE]
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