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<blockquote data-quote="trebla" data-source="post: 10919" data-attributes="member: 112"><p>§ 316 StGB - Vollrausch : Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt , wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft , wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann , weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht </p><p>auszuschliessen ist ...............</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="trebla, post: 10919, member: 112"] § 316 StGB - Vollrausch : Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt , wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft , wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann , weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschliessen ist ............... [/QUOTE]
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