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<blockquote data-quote="trebla" data-source="post: 10562" data-attributes="member: 112"><p>Hundesteuersatzung der Gemeinde Halsbrücke : Halter eines Hundes ist , wer einen Hund in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat , um ihn seinen Zwecken oder denen seines Haushaltes oder seines Betriebes dienstbar zu machen . Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter , wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt , untergebracht oder auf Probe</p><p>oder zum Anlernen gehalten hat ..............</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="trebla, post: 10562, member: 112"] Hundesteuersatzung der Gemeinde Halsbrücke : Halter eines Hundes ist , wer einen Hund in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat , um ihn seinen Zwecken oder denen seines Haushaltes oder seines Betriebes dienstbar zu machen . Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter , wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt , untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat .............. [/QUOTE]
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