Eine Strafanzeige gegen den Chef ist kein Kündigungsgrund

Joaquin

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Teammitglied
Aus dem Arbeitsrecht gibt es ein neues Urteil vom Arbeitsgericht Frankfurt. Wenn ein Arbeitnehmer seinen Chef Anzeigt, berechtigt dies nicht zu einer fristlosen Kündigung wegen Vertrauensverlust. Denn so das Gericht, habe in einem Rechtsstaat jeder Arbeitnehmer auch das Recht, Kollegen oder Vorgesetzte anzuzeigen, wenn diese ihn bedroht haben. Auch ein dadurch empfindlich gestörtes Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, berechtige hier nicht zur Kündigung durch das Unternehmen. Somit sind Strafanziegen des Arbeitnehmers gegenüber Kollengen und dem Arbeitgeber ohne Furcht vor einer fristlosen Kündigung rechtens und erlaubt.
 
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