E-Card Österreich

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5.1 In welchen Ländern gilt die Europäische Krankenversicherungskarte?

Die EKVK ersetzt den Auslandskrankenschein auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und in die Schweiz. Die EKVK gilt also in folgenden Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Für die Länder Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und die Türkei besorgen Sie sich bitte rechtzeitig beim Dienstgeber (Erwerbstätige) bzw. beim Versicherungsträger (Pensionisten, Arbeitslose, Beamte, Gewerbetreibende, Bauern) einen Auslandsbetreuungsschein.
 
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