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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 373"><p>Betreuungsangebote für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen :</p><p>Die Betreuung und Pflege von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen ist eine verantwortungsvolle , nicht immer einfache</p><p>Aufgabe. Deshalb ist es für die Pflegenden wichtig, für Entlastung und Ausgleich zu sorgen. Pflegebedürftige , die zuhause gepflegt werden und unter einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung , geistigen Behinderungen oder einer psychischen Erkrankung leiden, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.</p><p>Zusätzliche Betreuungsleistungen gibt es auf Antrag. Der medizinische Dienst der Krankenkassen prüft ggf. im Hausbesuch anhand von Kriterien ob die Voraussetzungen erfüllt sind :</p><p>1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs ,</p><p>2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen,</p><p>3. unsachgemässer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder gefährlichen Substanzen,</p><p>4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation.</p><p>5. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen Massnahmen , Depression , Angststörung .</p><p>6. Unfähigkeit die eigenen körperlichen oder seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen.</p><p>7Störungen der höheren Hirnfunktionen , Beeinträchtigung des Gedächtnisses, kein Urteilsvermögen.</p><p>8. Störung des Tag und Nachtrythmus .</p><p>9. Unfähigkeit , den Tagesablauf eigenständig zu planen .</p><p>10. Verkennen von Alltagssituationen und unangebrachtes Reagieren in Alltagssituationen .</p><p>11. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten .</p><p>12. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer nicht</p><p>ausreichend therapierbaren Depression .</p><p>Hierfür werden zusätzlich Leistungen zwischen 100,- und 200,- EURO monatlich zur Verfügung gestellt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 373"] Betreuungsangebote für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen : Die Betreuung und Pflege von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen ist eine verantwortungsvolle , nicht immer einfache Aufgabe. Deshalb ist es für die Pflegenden wichtig, für Entlastung und Ausgleich zu sorgen. Pflegebedürftige , die zuhause gepflegt werden und unter einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung , geistigen Behinderungen oder einer psychischen Erkrankung leiden, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Zusätzliche Betreuungsleistungen gibt es auf Antrag. Der medizinische Dienst der Krankenkassen prüft ggf. im Hausbesuch anhand von Kriterien ob die Voraussetzungen erfüllt sind : 1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs , 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen, 3. unsachgemässer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder gefährlichen Substanzen, 4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation. 5. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen Massnahmen , Depression , Angststörung . 6. Unfähigkeit die eigenen körperlichen oder seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen. 7Störungen der höheren Hirnfunktionen , Beeinträchtigung des Gedächtnisses, kein Urteilsvermögen. 8. Störung des Tag und Nachtrythmus . 9. Unfähigkeit , den Tagesablauf eigenständig zu planen . 10. Verkennen von Alltagssituationen und unangebrachtes Reagieren in Alltagssituationen . 11. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten . 12. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer nicht ausreichend therapierbaren Depression . Hierfür werden zusätzlich Leistungen zwischen 100,- und 200,- EURO monatlich zur Verfügung gestellt. [/QUOTE]
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