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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 372"><p>Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung :</p><p>Ob der Pflegebedürftige nun Sachleistungen oder Pflegegeld beziehen möchte, bleibt ihm selbst überlassen. Der Bedürftige und sein privates Umfeld werden nach reiflicher Überlegung die Leistungen auswählen , die zur individuellen Situation des Betroffenen am besten passen .Doch die Wahlfreiheit geht noch einen Schritt weiter : Man kann die beiden Leistungsarten</p><p>auch kombinieren. Diese dritte Möglichkeit - die Kombinationsleistung - bietet sich vor allem in solchen Fällen an , in denen die Betroffenen grundsätzlich die Pflege durch ihre Angehörigen organisiert haben, aber nicht die gesamte Pflege leisten können . Es kann ein Teil der zustehenden Pflegeeinsätze abgerufen und die Restleistung als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden .</p><p>Sachleistungen Pflegestufe III : Sachleistungen 72% ausgeschöpft entspricht 1087,20 EURO .</p><p>Pflegegeld Pflegestufe III : Pflegegeld 28% ausgeschöpft entspricht 191,80 EURO .</p><p>Das Verhältnis von Pflegegeld und Sachleistung muss der Pflegebedürftige für sechs Monate festlegen. Manchmal ändert sich jedoch die Pflegesituation so schnell , dass ein wesentlich anderer Bedarf entsteht. Dann wird natürlich auch die Entscheidung für eine bestimmte Kombinationslösung hinfällig . Eine Änderung ist auch möglich , wenn nur noch eine der beiden Pflegehilfen bezogen werden soll.</p><p>In Einzelfällen ist jedoch der Anteil der Sachleistungen und der eigenen Pflegekapazitäten noch nicht im Vorfeld festzulegen .</p><p>Dann ermöglicht ein Antrag , sich das anteilige Pflegegeld auch nachträglich auszahlen zu lassen, in jenem Umfang weie es von dem Sachleistungsanteil nicht aufgebraucht worden ist.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 372"] Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung : Ob der Pflegebedürftige nun Sachleistungen oder Pflegegeld beziehen möchte, bleibt ihm selbst überlassen. Der Bedürftige und sein privates Umfeld werden nach reiflicher Überlegung die Leistungen auswählen , die zur individuellen Situation des Betroffenen am besten passen .Doch die Wahlfreiheit geht noch einen Schritt weiter : Man kann die beiden Leistungsarten auch kombinieren. Diese dritte Möglichkeit - die Kombinationsleistung - bietet sich vor allem in solchen Fällen an , in denen die Betroffenen grundsätzlich die Pflege durch ihre Angehörigen organisiert haben, aber nicht die gesamte Pflege leisten können . Es kann ein Teil der zustehenden Pflegeeinsätze abgerufen und die Restleistung als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden . Sachleistungen Pflegestufe III : Sachleistungen 72% ausgeschöpft entspricht 1087,20 EURO . Pflegegeld Pflegestufe III : Pflegegeld 28% ausgeschöpft entspricht 191,80 EURO . Das Verhältnis von Pflegegeld und Sachleistung muss der Pflegebedürftige für sechs Monate festlegen. Manchmal ändert sich jedoch die Pflegesituation so schnell , dass ein wesentlich anderer Bedarf entsteht. Dann wird natürlich auch die Entscheidung für eine bestimmte Kombinationslösung hinfällig . Eine Änderung ist auch möglich , wenn nur noch eine der beiden Pflegehilfen bezogen werden soll. In Einzelfällen ist jedoch der Anteil der Sachleistungen und der eigenen Pflegekapazitäten noch nicht im Vorfeld festzulegen . Dann ermöglicht ein Antrag , sich das anteilige Pflegegeld auch nachträglich auszahlen zu lassen, in jenem Umfang weie es von dem Sachleistungsanteil nicht aufgebraucht worden ist. [/QUOTE]
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