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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 370"><p>Welche Leistungen gibt es in der häuslichen Pflege ?</p><p>Häusliche Pflege : Sachleistungen und Pflegegeld sind gemäss den beschriebenen Pflegestufen gestaffelt. Diese Vorgehensweise fängt die Kosten des Pflegeaufwandes in Teilen auf . Die beiden Leistungsgruppen sind für die häusliche Pflege gedacht , d.h. dass sie von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können, die nicht in einem Heim leben, sondern sich zu Hause , im Haus der Pflegeperson oder in einem anderen Privathaushalt betreuen lassen .</p><p>Sachleistungen , darunter ist der Einsatz professioneller Pflegekräfte zu verstehen , deren Aufwendungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Der Pflegebedürftige erhält die Pflege und somit eine " Sache " und kein bares Geld .</p><p>Pflegegeld . Die zweite Art , sich pflegerich unterstützen zu lassen, erfolgt privat durch den Pflegebedürftigen selbst. Diese Betreuung durch die Familie, Nachbarn oder Freunde unterstützt die Pflegekasse durch ein monatliches Pflegegeld . Der Gesetzgeber legt fest, dass mit dem Pflegegeld dem Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird . Dies bedeutet, dass die Pflege durch Angehörige und Freunde auch finanziell anerkannt wird. Der Pflegebedürftige kann so die Helfer ein wenig belohnen für ihren unermüdlichen Einsatz . Eine Härtefallregelung gibt es beim Pflegegeld nicht.</p><p>Pflegegeld in Pflegestufe I = 225,- Euro im Monat ,</p><p>" II = 430,- Euro " "</p><p>" III = 685,- Euro " "</p><p>Sachleistungen in Pflegestufe I = bis zu 440,- Euro im Monat</p><p>" II = bis zu 1040,- " " "</p><p>" III = bis zu 1510,- " " "</p><p></p><p>Soweit bis hierhin .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 370"] Welche Leistungen gibt es in der häuslichen Pflege ? Häusliche Pflege : Sachleistungen und Pflegegeld sind gemäss den beschriebenen Pflegestufen gestaffelt. Diese Vorgehensweise fängt die Kosten des Pflegeaufwandes in Teilen auf . Die beiden Leistungsgruppen sind für die häusliche Pflege gedacht , d.h. dass sie von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können, die nicht in einem Heim leben, sondern sich zu Hause , im Haus der Pflegeperson oder in einem anderen Privathaushalt betreuen lassen . Sachleistungen , darunter ist der Einsatz professioneller Pflegekräfte zu verstehen , deren Aufwendungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Der Pflegebedürftige erhält die Pflege und somit eine " Sache " und kein bares Geld . Pflegegeld . Die zweite Art , sich pflegerich unterstützen zu lassen, erfolgt privat durch den Pflegebedürftigen selbst. Diese Betreuung durch die Familie, Nachbarn oder Freunde unterstützt die Pflegekasse durch ein monatliches Pflegegeld . Der Gesetzgeber legt fest, dass mit dem Pflegegeld dem Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird . Dies bedeutet, dass die Pflege durch Angehörige und Freunde auch finanziell anerkannt wird. Der Pflegebedürftige kann so die Helfer ein wenig belohnen für ihren unermüdlichen Einsatz . Eine Härtefallregelung gibt es beim Pflegegeld nicht. Pflegegeld in Pflegestufe I = 225,- Euro im Monat , " II = 430,- Euro " " " III = 685,- Euro " " Sachleistungen in Pflegestufe I = bis zu 440,- Euro im Monat " II = bis zu 1040,- " " " " III = bis zu 1510,- " " " Soweit bis hierhin . [/QUOTE]
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