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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 369"><p>Die Pflegestufen :</p><p>Pflegestufe I ( erhebliche Pflegebedürftigkeit ) Um in die Pflegestufe I eingrupiert zu werden , muss man für mindestens</p><p>90 Minuten am Tag Hilfe benötigen . D.h. , dass man zum Beispiel Unterstützung beim täglichen Waschen , Duschen oder Baden , beim Wasserlassen oder beim Stuhlgang , beim An - und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme braucht. Die pflegerische</p><p>Hilfe muss mit täglich mindestens 46 Minuten den hauswirtschaftlichen Hilfebedarf überwiegen. Wenn Hilfe bei der Körperpflege , der Ernährung oder der Mobilität erforderlich ist , wird in der regel der hauswirtschaftliche Hilfsbedarf von durchschnittlich 45</p><p>Minuten am Tag anerkannt.</p><p>Der Zeitaufwand beträgt mindestens insgesamt 90 Minuten täglich im Wochendurchschnitt , Pflegebedarf mehr als 45 Minuten.</p><p>Pflegestufe II ( Schwerpflegebedürftigkeit )</p><p>Diese Einstufung erhält man , wenn man bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu</p><p>verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigt. Die Hilfeleistung darf 3 Stunden täglich nicht unterschreiten.</p><p>Pflegestufe III ( Schwerstpflegebedürftigkeit )</p><p>Schwerstpflegebedürftige benötigen für die Zuerkennung der Pflegestufe III einen Hilfebedarf rund um die Uhr , auch nachts.</p><p>Der Hilfebedarf muss mindestens 5 Stunden täglich betragen, mindestens vier Stunden davon müssen auf die Pflege entfallen .</p><p>Wichtig ist an dieser Stelle auch darauf hinzuweisen , dass eine Einstufung des Pflegebedarfs nicht für alle Zeiten festgeschrieben ist, sondern bei Bedarf auch höher gestuft werden kann , wenn sich z.B. die Grundkrankheit verschlimmert</p><p>und der daraus resultierende Hilfebedarf erhöht hat .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 369"] Die Pflegestufen : Pflegestufe I ( erhebliche Pflegebedürftigkeit ) Um in die Pflegestufe I eingrupiert zu werden , muss man für mindestens 90 Minuten am Tag Hilfe benötigen . D.h. , dass man zum Beispiel Unterstützung beim täglichen Waschen , Duschen oder Baden , beim Wasserlassen oder beim Stuhlgang , beim An - und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme braucht. Die pflegerische Hilfe muss mit täglich mindestens 46 Minuten den hauswirtschaftlichen Hilfebedarf überwiegen. Wenn Hilfe bei der Körperpflege , der Ernährung oder der Mobilität erforderlich ist , wird in der regel der hauswirtschaftliche Hilfsbedarf von durchschnittlich 45 Minuten am Tag anerkannt. Der Zeitaufwand beträgt mindestens insgesamt 90 Minuten täglich im Wochendurchschnitt , Pflegebedarf mehr als 45 Minuten. Pflegestufe II ( Schwerpflegebedürftigkeit ) Diese Einstufung erhält man , wenn man bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigt. Die Hilfeleistung darf 3 Stunden täglich nicht unterschreiten. Pflegestufe III ( Schwerstpflegebedürftigkeit ) Schwerstpflegebedürftige benötigen für die Zuerkennung der Pflegestufe III einen Hilfebedarf rund um die Uhr , auch nachts. Der Hilfebedarf muss mindestens 5 Stunden täglich betragen, mindestens vier Stunden davon müssen auf die Pflege entfallen . Wichtig ist an dieser Stelle auch darauf hinzuweisen , dass eine Einstufung des Pflegebedarfs nicht für alle Zeiten festgeschrieben ist, sondern bei Bedarf auch höher gestuft werden kann , wenn sich z.B. die Grundkrankheit verschlimmert und der daraus resultierende Hilfebedarf erhöht hat . [/QUOTE]
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