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Deutsche Pflegeversicherung im -EWR -
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 368"><p>Wer ist Pflegebedürftig ? : Das Sozialgesetzbuch definiert dies klar :</p><p>Pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB sind Personen , die wegen einer körperlichen , geistigen oder seelichen Krankheit</p><p>oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmässig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens</p><p>auf Dauer mindestens , jedoch voraussichtlich für 6 Monate , in erheblichem Masse Hilfe benötigen .</p><p>Er muss eine gewisse Zeit auch in die Pflegekasse eingezahlt haben . -- In den letzten 10 Jahren vor Antragstellung</p><p>mindestens 2 Jahre .</p><p>Pflegebedürftige Krankheiten oder Behinderungen sind :</p><p>Es sind Verluste , Lähmungen und andere Funktionsstörungen am Stütz - und Bewegungsapparat. Funktionsstörungen der inneren Organe oder Sinnesorgane.. Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs -, Gedächtnis,- oder Orientierungs-</p><p>störungen , sowie endogene Psychosen , Neurosen oder geistige Behinderungen.</p><p>Verrichtungen des Alltags :</p><p>Körperpflege : Waschen , Duschen , Baden , Zahnpflege , Kämmen , Rasieren , Darm - oder Blasenentleerung.</p><p>Ernährung :</p><p>Mundgerechte Zubereitung oder Aufnahme der Nahrung .</p><p>Mobilität :</p><p>Aufstehen und Zubettgehen , An- oder Auskleiden, Gehen, Stehen , Treppensteigen oder Verlassen und wiederaufsuchen</p><p>der Wohnung .</p><p>Hauswirtschaftliche Versorgung :</p><p>Einkaufen , Kochen , Reinigen der Wohnung, Spülen , Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung , Beheizen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 368"] Wer ist Pflegebedürftig ? : Das Sozialgesetzbuch definiert dies klar : Pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB sind Personen , die wegen einer körperlichen , geistigen oder seelichen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmässig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer mindestens , jedoch voraussichtlich für 6 Monate , in erheblichem Masse Hilfe benötigen . Er muss eine gewisse Zeit auch in die Pflegekasse eingezahlt haben . -- In den letzten 10 Jahren vor Antragstellung mindestens 2 Jahre . Pflegebedürftige Krankheiten oder Behinderungen sind : Es sind Verluste , Lähmungen und andere Funktionsstörungen am Stütz - und Bewegungsapparat. Funktionsstörungen der inneren Organe oder Sinnesorgane.. Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs -, Gedächtnis,- oder Orientierungs- störungen , sowie endogene Psychosen , Neurosen oder geistige Behinderungen. Verrichtungen des Alltags : Körperpflege : Waschen , Duschen , Baden , Zahnpflege , Kämmen , Rasieren , Darm - oder Blasenentleerung. Ernährung : Mundgerechte Zubereitung oder Aufnahme der Nahrung . Mobilität : Aufstehen und Zubettgehen , An- oder Auskleiden, Gehen, Stehen , Treppensteigen oder Verlassen und wiederaufsuchen der Wohnung . Hauswirtschaftliche Versorgung : Einkaufen , Kochen , Reinigen der Wohnung, Spülen , Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung , Beheizen. [/QUOTE]
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