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Deutsche Pflegeversicherung im -EWR -
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 367"><p>flegeversicherung der Rentner :</p><p>Rechtsgrundlage für die soziale Pflegeversicherung ist das Sozial - Gesetz - Buch XI</p><p>Hier wird u.a. bestimmt , dass zur sotialen Absicherung des Risikos der Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der</p><p>Sozialversicherung eine " soziale Pflegeversicherung " geschaffenn wird. Als wichtiger Grundsatz ist vorgesehen, dass in den Schutz der sozialen Pflegeversicherung kraft Gesetzes alle einbezogen sind , die in der gesetzlichen Krankenversicherung</p><p>versichert sind .</p><p>Um sich als Pflegebedürftiger mit den gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung zurechtzufinden oder um Ansprüche durchzusetzen ist es wichtig , die allgemeine Organisation der Pflege zu kennen :</p><p>Oflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen der ambulanten und stationären Pflege durch die Pflegekasse, die der</p><p>Krankenkasse entspricht.</p><p>Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nach Sach - und Geldleistungen zu unterscheiden. Die meisten Leistungsarten sind ihrer <Höhe nach davon abhängig, welcher Pflegestufe der Versicherte zugeordnet ist :</p><p>Pflegestufe I : = Erheblich Pflegebedürftige : Hilfebedarf : für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich</p><p>zuzüglich mehrfach wöchentlich Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung.</p><p>Pflegestufe II : = Schwer - Pflegebedürftige : Hilfebedarf : mindestens dreimal täglich und mehrfach wöchentlich in der</p><p>hauswirtschaftlichen Versorgung .</p><p>Pflegestufe III : = Schwerstpflegebedürftige : Hilfebedarf : täglich rund um die Uhr , auch nachts , zusätzlich mehrfach in der</p><p>Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung .</p><p>§ 7 des SGB XI verpflichtet die Pflegekassen, die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Beratung</p><p>zu unterstützen .</p><p>Das bedeutet : Eigenverantwortung ist durch Beratung und Aufklärung über gesunde Lebensführung zu unterstützen. Auf</p><p>Teilnahme an gesundheitsfördernden Massnahmen ist hinzuwirken.</p><p>Zu beraten ist auch über alle mit der >Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen , insbesondere über die</p><p>Leistungen der Pflegekasse und über die Leistungen und Hilfen anderer Träger .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 367"] flegeversicherung der Rentner : Rechtsgrundlage für die soziale Pflegeversicherung ist das Sozial - Gesetz - Buch XI Hier wird u.a. bestimmt , dass zur sotialen Absicherung des Risikos der Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine " soziale Pflegeversicherung " geschaffenn wird. Als wichtiger Grundsatz ist vorgesehen, dass in den Schutz der sozialen Pflegeversicherung kraft Gesetzes alle einbezogen sind , die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind . Um sich als Pflegebedürftiger mit den gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung zurechtzufinden oder um Ansprüche durchzusetzen ist es wichtig , die allgemeine Organisation der Pflege zu kennen : Oflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen der ambulanten und stationären Pflege durch die Pflegekasse, die der Krankenkasse entspricht. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nach Sach - und Geldleistungen zu unterscheiden. Die meisten Leistungsarten sind ihrer <Höhe nach davon abhängig, welcher Pflegestufe der Versicherte zugeordnet ist : Pflegestufe I : = Erheblich Pflegebedürftige : Hilfebedarf : für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich zuzüglich mehrfach wöchentlich Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Pflegestufe II : = Schwer - Pflegebedürftige : Hilfebedarf : mindestens dreimal täglich und mehrfach wöchentlich in der hauswirtschaftlichen Versorgung . Pflegestufe III : = Schwerstpflegebedürftige : Hilfebedarf : täglich rund um die Uhr , auch nachts , zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung . § 7 des SGB XI verpflichtet die Pflegekassen, die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Beratung zu unterstützen . Das bedeutet : Eigenverantwortung ist durch Beratung und Aufklärung über gesunde Lebensführung zu unterstützen. Auf Teilnahme an gesundheitsfördernden Massnahmen ist hinzuwirken. Zu beraten ist auch über alle mit der >Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen , insbesondere über die Leistungen der Pflegekasse und über die Leistungen und Hilfen anderer Träger . [/QUOTE]
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