wenn eine offene forderung besteht, kann man auch erstmal, um die ansprüche zu sichern, bei gericht einen mahnbescheid beantragen. reagiert der typ nicht drauf, dann vollstreckungsbescheid. wenn derjenige darauf auch nicht reagiert, ist die forderung tituliert und 30 jahre gültig.
reagiert er, hat man ein gewisses druckmittel, um ihn zum zahlen zu bewegen. legt er einspruch ein, muss allerdings bewiesen werden, das alles mit rechten dingen zugeht und es entstehen kosten. diese kommen zwar zur forderung hinzu, jedoch machen debitoren nicht viel anderes.
zusätzlich kann man ohne weiteres eine strafanzeige wegen betruges stellen. verläuft zwar meist im nichts, baut aber zusätzlich druck auf und derjenige merkt, ende mit lustig!
das wirkt oft wunder...... :yes: