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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 2313"><p>Banken dürfen eingeräumten Kreditrahmen nach Belieben kürzen, dann sind Disposchuldner einer Bank oft ausgeliefert.</p><p>Hohe Disposchulden sind ja nicht nur teuer, sondern auch gefährlich. Wer nicht gut aufpasst , kann mit einem kleinen Einkommen schnell in die Überschuldung getrieben werden.. Banken dürfen den eingeräumten Disporahmen jederzeit nach Belieben kürzen und Geldeingänge auf das Konto ihrer Kunden zur Tilgung der Schulden verrechnen. Darauf weist die Stiftung Warentest ausdrücklich hin. Anders als andere Gläubiger muss eine Bank nicht mühsam und zeitaufwendig vor Gericht eine Kontopfändung </p><p>durchsetzen. Normalerweise kann ein Schuldner auch einen Pfändungsschutz beim Amtsgericht beantragen. Bei einem </p><p>Pfändungsschutzkonto bleiben monatlich 985EURO vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. </p><p>Anders ist das bei einem Dispokredit . Bei der Verrechnung der Disposchulden greift der Schutz nicht . Banken kommen so leichter an ihr Geld als andere. </p><p>Was können Betroffene denn tun ? : Die Stiftung Warentest rät jedem Disposchuldner grundsätzlich , laufende Dispokredite nach Möglichkeit in einen günstigeren Ratenkredit umzuwandeln. Wer nun in einer Dispofalle steckt muss etwas tricksen . Man eröffnet ein zweites Konto , auf das Gehalt - Renten oder Sozialleistungen umgeleitet werden können .</p><p>Wenn es mit dem neuen Konto Probleme wegen der Bonität geben sollte , muss man das Geld zügig abheben. Hier gilt eine Frist von 2 Wochen, bevor die Bank zulangen darf. Anders ist es beim Gehalt . Hier dürfen Banken sofort ran. </p><p>Hier kann man nur raten , sich den Lohn bar auszahlen zu lassen , um erst gar nicht in die Dispofalle zu geraten.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 2313"] Banken dürfen eingeräumten Kreditrahmen nach Belieben kürzen, dann sind Disposchuldner einer Bank oft ausgeliefert. Hohe Disposchulden sind ja nicht nur teuer, sondern auch gefährlich. Wer nicht gut aufpasst , kann mit einem kleinen Einkommen schnell in die Überschuldung getrieben werden.. Banken dürfen den eingeräumten Disporahmen jederzeit nach Belieben kürzen und Geldeingänge auf das Konto ihrer Kunden zur Tilgung der Schulden verrechnen. Darauf weist die Stiftung Warentest ausdrücklich hin. Anders als andere Gläubiger muss eine Bank nicht mühsam und zeitaufwendig vor Gericht eine Kontopfändung durchsetzen. Normalerweise kann ein Schuldner auch einen Pfändungsschutz beim Amtsgericht beantragen. Bei einem Pfändungsschutzkonto bleiben monatlich 985EURO vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Anders ist das bei einem Dispokredit . Bei der Verrechnung der Disposchulden greift der Schutz nicht . Banken kommen so leichter an ihr Geld als andere. Was können Betroffene denn tun ? : Die Stiftung Warentest rät jedem Disposchuldner grundsätzlich , laufende Dispokredite nach Möglichkeit in einen günstigeren Ratenkredit umzuwandeln. Wer nun in einer Dispofalle steckt muss etwas tricksen . Man eröffnet ein zweites Konto , auf das Gehalt - Renten oder Sozialleistungen umgeleitet werden können . Wenn es mit dem neuen Konto Probleme wegen der Bonität geben sollte , muss man das Geld zügig abheben. Hier gilt eine Frist von 2 Wochen, bevor die Bank zulangen darf. Anders ist es beim Gehalt . Hier dürfen Banken sofort ran. Hier kann man nur raten , sich den Lohn bar auszahlen zu lassen , um erst gar nicht in die Dispofalle zu geraten. [/QUOTE]
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