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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 3047"><p>Aus Schreiben an die Versicherungen :</p><p>- " Nachdem ich vierzig Jahre gefahren war , schlief ich am Lenkrad ein............"</p><p>- " Vor mir fuhr ein riesiger Möbelwagen mit Anhänger . Der Sog war so gross, dass ich über die</p><p>Kreuzung gezogen wurde..............."</p><p>- " Ich hatte den ganzen Tag Pflanzen eingekauft. Als ich die Kreuzung erreichte , wuchs plötzlich ein Busch in mein Blickfeld , und ich konnte nicht mehr sehen..............."</p><p>- " Als ich eine Fliege erschlagen wollte, erwischte ich den Telefonmast ................."</p><p>- " Ich fuhr durch die Aue . Plötzlich kamen von links und rechts mehrere Fahrzeuge. Ich wusste nicht mehr wohin und dann krachte es vorne und hinten ................"</p><p>Urteile aus der Versicherungsbranche :</p><p>Ein Besitzer eines neuwertigen Audi A 8 lud in Polen Diebe geradezu ein, seinen Wagen zu stehlen. Denn er hatte sein Fahrzeug geparkt, war ausgestiegen, ohne den Zündschlüssel abzuziehen, ging um den Wagen herum, um sich auf der Beifahrerseite mit einem Passanten zu unterhalten. Deswegen , so das Oberlandesgericht Rostock , dürfe er sich nicht wundern , wenn seine Vollkaskoversicherung die Regulierung des Schadens nach einem Diebstahl ablehne . Denn in Polen seien Fahrzeugdiebstähle " an der Tagesordnung " . Dort müsse vor allem als Eigentümer hochwertiger Autos davon ausgegangen werden , dass "gezielt nach Möglichkeiten Ausschau gehalten werde, spontan eine Gelegenheit auszunutzen .</p><p>(AZ:5 U 153/o8)</p><p>Kein Geld für säumige Kunden : Ein Autobesitzer meldete sein neues Gefährt bei einer Kfz - Haftpflichtversicherung an , die Beiträge aber zahlte er nicht . Fünf Jahre später verursachte er einen schweren Unfall , für den seine Haftpflichtversicherung aufkommen sollte - was sie auch tat. Auf die fehlende Beitragszahlungen angesprochen , konterte er : Er sei dazu nicht verpflichtet gewesen - schliesslich habe der Versicherer keine Mahnungen geschickt . Das Landgericht Nürnberg - Fürth verurteilte den Mann zum Ersatz der von der Versicherung verauslagten Reparaturkosten in Höhe von 13500 Euro . Es sei treuwidrig, Leistungen der Versicherung zu verlangen , ohne auch nur einen Cent gezahlt zu haben.</p><p>(LG Nürnberg - Fürth, 8 O4525/06)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 3047"] Aus Schreiben an die Versicherungen : - " Nachdem ich vierzig Jahre gefahren war , schlief ich am Lenkrad ein............" - " Vor mir fuhr ein riesiger Möbelwagen mit Anhänger . Der Sog war so gross, dass ich über die Kreuzung gezogen wurde..............." - " Ich hatte den ganzen Tag Pflanzen eingekauft. Als ich die Kreuzung erreichte , wuchs plötzlich ein Busch in mein Blickfeld , und ich konnte nicht mehr sehen..............." - " Als ich eine Fliege erschlagen wollte, erwischte ich den Telefonmast ................." - " Ich fuhr durch die Aue . Plötzlich kamen von links und rechts mehrere Fahrzeuge. Ich wusste nicht mehr wohin und dann krachte es vorne und hinten ................" Urteile aus der Versicherungsbranche : Ein Besitzer eines neuwertigen Audi A 8 lud in Polen Diebe geradezu ein, seinen Wagen zu stehlen. Denn er hatte sein Fahrzeug geparkt, war ausgestiegen, ohne den Zündschlüssel abzuziehen, ging um den Wagen herum, um sich auf der Beifahrerseite mit einem Passanten zu unterhalten. Deswegen , so das Oberlandesgericht Rostock , dürfe er sich nicht wundern , wenn seine Vollkaskoversicherung die Regulierung des Schadens nach einem Diebstahl ablehne . Denn in Polen seien Fahrzeugdiebstähle " an der Tagesordnung " . Dort müsse vor allem als Eigentümer hochwertiger Autos davon ausgegangen werden , dass "gezielt nach Möglichkeiten Ausschau gehalten werde, spontan eine Gelegenheit auszunutzen . (AZ:5 U 153/o8) Kein Geld für säumige Kunden : Ein Autobesitzer meldete sein neues Gefährt bei einer Kfz - Haftpflichtversicherung an , die Beiträge aber zahlte er nicht . Fünf Jahre später verursachte er einen schweren Unfall , für den seine Haftpflichtversicherung aufkommen sollte - was sie auch tat. Auf die fehlende Beitragszahlungen angesprochen , konterte er : Er sei dazu nicht verpflichtet gewesen - schliesslich habe der Versicherer keine Mahnungen geschickt . Das Landgericht Nürnberg - Fürth verurteilte den Mann zum Ersatz der von der Versicherung verauslagten Reparaturkosten in Höhe von 13500 Euro . Es sei treuwidrig, Leistungen der Versicherung zu verlangen , ohne auch nur einen Cent gezahlt zu haben. (LG Nürnberg - Fürth, 8 O4525/06) [/QUOTE]
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