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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 3046"><p>Aus der Stilblütensammlung der Versicherungswirtschaft : " Ich brauche keine Lebensversicherung , Ich möchte , dass alle richtig traurig sind , wenn ich sterbe.................."</p><p>Das könnte ein Grund ja sein , keine Versicherung abzuschliessen. Gerät ein Versicherungsnehmer allerdings an einen Makler wie in folgendem Urteil beschrieben, so hat auch er keine Freude an einer Versicherung : Ein Mann überliess seinem Versicherungsmakler die Original - Police seiner Lebensversicherung, weil der ihm geraten hatte , die Versicherungen beitragsfrei zu stellen. Er sagte ihm , dass er das für ihn übernehmen könnte . Der Makler setzte eine gefälschte Unterschrift des Versicherten unter die angebliche Kündigung und liess das Geld auf das Konto einer " Strohfrau " überweisen, die er als Tochter des Versicherten angab . </p><p>Der geprellte Versicherungsnehmer ging gegen die Versicherung vor , stiess aber beim Bundesgerichtshof auf taube Ohren. Die Richter urteilten , die Versicherung dürfe das Geld auch an den Überbringer des Versicherungsscheines auszahlen , wenn das in den Versicherungsbedingungen so vereinbart sei. Der gehörnte Versicherungsnehmer könne allenfalls gegen den unberechtigten Geldempfänger vorgehen , nicht aber gegen die Versicherung . ( AZ : IV ZR 16/08</p><p></p><p>Betrug oder Diebstahl : Ein Autobesitzer verkaufte sein Gefährt übers Internet, händigte den PKW aus , bekam aber kein Geld. Er machte bei seiner Kaskoversicherung einen Diebstahl geltend und ging leer aus . </p><p>Das Saarländische Oberlandesgericht : Ein durchschnittlicher Versicherter ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse sieht in solchen Betrugsfällen keinen</p><p>Diebstahl . ( AZ : 5U 650/ 05</p><p></p><p>Warnung an alle : Höchste Vorsicht ist immer geboten</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 3046"] Aus der Stilblütensammlung der Versicherungswirtschaft : " Ich brauche keine Lebensversicherung , Ich möchte , dass alle richtig traurig sind , wenn ich sterbe.................." Das könnte ein Grund ja sein , keine Versicherung abzuschliessen. Gerät ein Versicherungsnehmer allerdings an einen Makler wie in folgendem Urteil beschrieben, so hat auch er keine Freude an einer Versicherung : Ein Mann überliess seinem Versicherungsmakler die Original - Police seiner Lebensversicherung, weil der ihm geraten hatte , die Versicherungen beitragsfrei zu stellen. Er sagte ihm , dass er das für ihn übernehmen könnte . Der Makler setzte eine gefälschte Unterschrift des Versicherten unter die angebliche Kündigung und liess das Geld auf das Konto einer " Strohfrau " überweisen, die er als Tochter des Versicherten angab . Der geprellte Versicherungsnehmer ging gegen die Versicherung vor , stiess aber beim Bundesgerichtshof auf taube Ohren. Die Richter urteilten , die Versicherung dürfe das Geld auch an den Überbringer des Versicherungsscheines auszahlen , wenn das in den Versicherungsbedingungen so vereinbart sei. Der gehörnte Versicherungsnehmer könne allenfalls gegen den unberechtigten Geldempfänger vorgehen , nicht aber gegen die Versicherung . ( AZ : IV ZR 16/08 Betrug oder Diebstahl : Ein Autobesitzer verkaufte sein Gefährt übers Internet, händigte den PKW aus , bekam aber kein Geld. Er machte bei seiner Kaskoversicherung einen Diebstahl geltend und ging leer aus . Das Saarländische Oberlandesgericht : Ein durchschnittlicher Versicherter ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse sieht in solchen Betrugsfällen keinen Diebstahl . ( AZ : 5U 650/ 05 Warnung an alle : Höchste Vorsicht ist immer geboten [/QUOTE]
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