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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 3024"><p>Es geht noch weiter :</p><p>" Schadenquote " : Das ist eine zusammengesetzter Begriff aus " Schaden " und aus " Quote " . Quote bedeutet = Anteil , der einer</p><p>Aufteilung auf den einzelnen entfällt. Das Wort " Schadenquote " wird in der Versicherungswirtschaft recht oft verwendet.</p><p>Jeden Kunden einer Versicherungsgesellschaft kann das Oech treffen, einen Schaden zu erleiden. Dieser muss dann der</p><p>Gesellschaft angezeigt werden, in aller Regel schriftlich. Es kommt nun in dieser sogenannten " Schadenanzeige " darauf</p><p>an , den Schadenhergang möglichst rührselig und herzerweischend zu schildern , um an das weiche Gemüt des</p><p>Schadensachbearbeiters zu appelieren und diesen zu veranlassen, sich mit dem Vorgang besonders intensiv zu</p><p>befassen . Es sind authentische Fälle bekannt, in denen Versicherungsgesellschaften sich dazu hinreissen lassen ,</p><p>besonders hart getroffenen Kunden einen Teil des Schadens tatsächlich zu ersetzen. Dieser Teil heisst "Schadenquote "</p><p>und beträgt in der Spitze zwischen 3 und 6 Prozent.</p><p>" Schadenverhütung " : Zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Kunden als Vertragspartner können</p><p>unterschiedliche Massnahmen zur vorsorglichen Verhütung von Schäden vereinbart werden. z.B. kann bereits durch einen</p><p>Zusatz in der Police : " Der Versicherungsschutz erlischt automatisch bei Eintritt eines Schadens " eine absolut sichere</p><p>sichere und lückenlose Schadensverhütung betrieben werden. So kann der Kunde erkleckliche Prämiennachlässe </p><p>( bis zu 10 % ) erzielen . Sehr beliebt ist die sogenannte " Stichtagsklausel " durch die vertraglich vereinbart wird, dass</p><p>nur an bestimmten Wochentagen den " Stichtagen " Versicherungsschutz besteht .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 3024"] Es geht noch weiter : " Schadenquote " : Das ist eine zusammengesetzter Begriff aus " Schaden " und aus " Quote " . Quote bedeutet = Anteil , der einer Aufteilung auf den einzelnen entfällt. Das Wort " Schadenquote " wird in der Versicherungswirtschaft recht oft verwendet. Jeden Kunden einer Versicherungsgesellschaft kann das Oech treffen, einen Schaden zu erleiden. Dieser muss dann der Gesellschaft angezeigt werden, in aller Regel schriftlich. Es kommt nun in dieser sogenannten " Schadenanzeige " darauf an , den Schadenhergang möglichst rührselig und herzerweischend zu schildern , um an das weiche Gemüt des Schadensachbearbeiters zu appelieren und diesen zu veranlassen, sich mit dem Vorgang besonders intensiv zu befassen . Es sind authentische Fälle bekannt, in denen Versicherungsgesellschaften sich dazu hinreissen lassen , besonders hart getroffenen Kunden einen Teil des Schadens tatsächlich zu ersetzen. Dieser Teil heisst "Schadenquote " und beträgt in der Spitze zwischen 3 und 6 Prozent. " Schadenverhütung " : Zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Kunden als Vertragspartner können unterschiedliche Massnahmen zur vorsorglichen Verhütung von Schäden vereinbart werden. z.B. kann bereits durch einen Zusatz in der Police : " Der Versicherungsschutz erlischt automatisch bei Eintritt eines Schadens " eine absolut sichere sichere und lückenlose Schadensverhütung betrieben werden. So kann der Kunde erkleckliche Prämiennachlässe ( bis zu 10 % ) erzielen . Sehr beliebt ist die sogenannte " Stichtagsklausel " durch die vertraglich vereinbart wird, dass nur an bestimmten Wochentagen den " Stichtagen " Versicherungsschutz besteht . [/QUOTE]
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