Menü
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Kommentare Medien
Letzte Aktivität
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
Install the app
Installieren
Foren
Technik
Haushaltselektronik + Haushaltsgeräte
Braun Oral-B Pulsonic – Ab wann hier in Deutschland?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Nachricht
<blockquote data-quote="Joaquin" data-source="post: 44728" data-attributes="member: 1"><p>Also Roy du erzählst zeimlichen Unsinn und daher stelle ich das hier mal klar, damit andere eben nicht deine Fehler begehen.</p><p></p><p>Die “Zoll”-Freigrenze hat nichts mit der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu tun, denn die wird in jedem Fall fällig. Wer diese nicht entrichtet, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig und sich mit der Steuer anzulegen, kann mehr als unangenehm werden.</p><p></p><p>In deinem Fall hast du über mehrere Jahre laut deinen Angaben Waren sowohl am Zoll und der Steuer vorbei ins Land eingeführt, bzw. führen lassen.</p><p></p><p>Du bist verpflichtet dem Zoll und dem Finanzamt dies anzugeben und nicht umgekehrt.</p><p></p><p>Wer dem Beispiel von Roy folgt, handelt illegal und muss mit all den Folgen rechnen, die ein solches, kriminelles Handeln, nach sich ziehen kann.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Joaquin, post: 44728, member: 1"] Also Roy du erzählst zeimlichen Unsinn und daher stelle ich das hier mal klar, damit andere eben nicht deine Fehler begehen. Die “Zoll”-Freigrenze hat nichts mit der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu tun, denn die wird in jedem Fall fällig. Wer diese nicht entrichtet, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig und sich mit der Steuer anzulegen, kann mehr als unangenehm werden. In deinem Fall hast du über mehrere Jahre laut deinen Angaben Waren sowohl am Zoll und der Steuer vorbei ins Land eingeführt, bzw. führen lassen. Du bist verpflichtet dem Zoll und dem Finanzamt dies anzugeben und nicht umgekehrt. Wer dem Beispiel von Roy folgt, handelt illegal und muss mit all den Folgen rechnen, die ein solches, kriminelles Handeln, nach sich ziehen kann. [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Name
Authentifizierung
Antworten
Foren
Technik
Haushaltselektronik + Haushaltsgeräte
Braun Oral-B Pulsonic – Ab wann hier in Deutschland?
Oben