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BEHÖRDENPROBLEME in Spanien
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 306"><p>Langsam, ganz so schön sieht das alles nicht aus.</p><p>Deutschland berechnet Deine Rente auf die 27 Jahre, die Du in Deutschland gearbeitet hast.</p><p>Spanien errechnet Deine Rente auf die 12 Jahre, die Du hier gearbeitet hast. Nur damit Du in Spanien überhaupt einen Rentenanspruch hast, wird Dir Deine Zeit aus D angerechnet. Das ist nur rein rechnerisch zeitlich, also nicht anrechenbar auf die Höhe der Rente.</p><p>Noch einmal: Deutschand zahlt Deine Rente aus 27 Jahren.</p><p>Spanien zahlt Deine Rente - absolut getrennt von D - aus 12 Jahren.</p><p></p><p>Zum Thema Grundsicherung ist für D, Ö und E gleichermaßen Folgendes zu sagen:</p><p>Eine Grundsicherung gibt es nur, wenn man von keinem anderen Land (oder aus dem eigenen) einen Rentenanspruch hat und auch z.B. der Ehepartner nicht über Einkünfte verfügt.</p><p>Hast Du z.B. in Ö niemals Rentenansprüche erworben und bekommst auch auch keinem anderen europäischen Land eine Rente und müsstest normalerweise zum Sozialamt gehen, so gibt es ab 1. September 2010 die Grundsicherung. Sie liegt bei rund 750 Euro zzgl. eines Mietzuschusses. Bist Du Familienoberhaupt und auch Deine Frau/Mann verfügt über keinerlei Einkommen, erhöht sich die Grundsicherung um Einiges.</p><p>Ich hoffe, ich habe mich in meiner Antwort verständlich ausgedrück. Sonst bitte weiterfragen, bis alle Unsicherheiten vom Tisch sind.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 306"] Langsam, ganz so schön sieht das alles nicht aus. Deutschland berechnet Deine Rente auf die 27 Jahre, die Du in Deutschland gearbeitet hast. Spanien errechnet Deine Rente auf die 12 Jahre, die Du hier gearbeitet hast. Nur damit Du in Spanien überhaupt einen Rentenanspruch hast, wird Dir Deine Zeit aus D angerechnet. Das ist nur rein rechnerisch zeitlich, also nicht anrechenbar auf die Höhe der Rente. Noch einmal: Deutschand zahlt Deine Rente aus 27 Jahren. Spanien zahlt Deine Rente - absolut getrennt von D - aus 12 Jahren. Zum Thema Grundsicherung ist für D, Ö und E gleichermaßen Folgendes zu sagen: Eine Grundsicherung gibt es nur, wenn man von keinem anderen Land (oder aus dem eigenen) einen Rentenanspruch hat und auch z.B. der Ehepartner nicht über Einkünfte verfügt. Hast Du z.B. in Ö niemals Rentenansprüche erworben und bekommst auch auch keinem anderen europäischen Land eine Rente und müsstest normalerweise zum Sozialamt gehen, so gibt es ab 1. September 2010 die Grundsicherung. Sie liegt bei rund 750 Euro zzgl. eines Mietzuschusses. Bist Du Familienoberhaupt und auch Deine Frau/Mann verfügt über keinerlei Einkommen, erhöht sich die Grundsicherung um Einiges. Ich hoffe, ich habe mich in meiner Antwort verständlich ausgedrück. Sonst bitte weiterfragen, bis alle Unsicherheiten vom Tisch sind. [/QUOTE]
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