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BEHÖRDENPROBLEME in Spanien
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 303"><p>@ Rentenjäger . Vielen Dank für die Informationen.</p><p>Du hast Deine Rente in Deutschland also erfüllt. In Spanien fehlen Dir noch drei Jahre - wobei ich davon ausgehe, dass Du Vollzeit gearbeitet hast. Wenn nicht, schreibe es mir und wir müssen noch einmal neu rechnen.</p><p>Also werden die drei fehlenden Jahre ausgeglichen, da beim Rentenabkommen zwischen D, Ö, E usw. die gegenseitigen Zeiten angerechnet werden.</p><p>Das bedeutet jetzt aber leider nicht, dass Du in E die volle Rente auf 15 Jahre bekommst. Nein. Du wirst nur aufgrund Deiner Zeiten in D so behandelt, als hättest Du auch in E die Wartezeiten erfüllt. Die Rente allerdings bekommst Du ausgerechnet auf die tatsächlich gearbeitete Zeit - in Deinem Falle auf 12 Jahre.</p><p>In Deutschland bleiben Dir Deine 27 Jahre erhalten, die zur Basis der Rentenerrechnung herangezogen werden.</p><p>Für Dich bedeutet das, dass Du aus beiden Ländern jeweils eine getrennte Rentenleistung erhälst.</p><p>Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrückte und bitte Dich nachzufragen, wenn noch etwas unklar geblieben ist.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 303"] @ Rentenjäger . Vielen Dank für die Informationen. Du hast Deine Rente in Deutschland also erfüllt. In Spanien fehlen Dir noch drei Jahre - wobei ich davon ausgehe, dass Du Vollzeit gearbeitet hast. Wenn nicht, schreibe es mir und wir müssen noch einmal neu rechnen. Also werden die drei fehlenden Jahre ausgeglichen, da beim Rentenabkommen zwischen D, Ö, E usw. die gegenseitigen Zeiten angerechnet werden. Das bedeutet jetzt aber leider nicht, dass Du in E die volle Rente auf 15 Jahre bekommst. Nein. Du wirst nur aufgrund Deiner Zeiten in D so behandelt, als hättest Du auch in E die Wartezeiten erfüllt. Die Rente allerdings bekommst Du ausgerechnet auf die tatsächlich gearbeitete Zeit - in Deinem Falle auf 12 Jahre. In Deutschland bleiben Dir Deine 27 Jahre erhalten, die zur Basis der Rentenerrechnung herangezogen werden. Für Dich bedeutet das, dass Du aus beiden Ländern jeweils eine getrennte Rentenleistung erhälst. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrückte und bitte Dich nachzufragen, wenn noch etwas unklar geblieben ist. [/QUOTE]
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