BEHÖRDENPROBLEME in Spanien

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Wir wollen und dürfen in diesem Forum keine Rechtsauskünfte geben. Was wir aber gerne machen, ist Ihnen bei Fragen und Aufzeigen von Lösungswegen zur Seite zu stehen.
Bevor Sie nach Spanien kommen sollten Sie einige grundlegende Dinge abklären, wie zum Beispiel: das Gesundheitssystem, brauche ich eine Steuernummer, muss ich mein Fahrzeug ummelden, was ist mit meinem Führerschein, welche Steuern muss ich in Spanien zahlen bis hin zu Fragen der Testamtenserstellung.
Auch das ist eine Aufgabe, die dieses Forum sich gestellt hat: wir wollen Ihnen helfen und dafür sorgen, dass Sie ohne falsche Schritte ein unbeschwertes Leben in Spanien führen können.
 
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In Spanien erzählt dir jeder was anderes!
Eine konkrete Frage:
Kann ich von Spanien aus die deutsche Rente beantragen?
Wer weiss da was genaues?
 
A

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Unter der Voraussetzung, dass man seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat, ist die Antwort ein klares JA!
Dabei spielt es keine Rolle, ob auch eine spanische Rente beantragt wird oder NUR die Rente aus Deutschland oder Österreich. Bitte erkundigen Sie sich jedoch vorher genau, ob der Zeitpunkt für Ihre Rente schon gekommen ist. Es wäre ärgerlich, wenn der Antrag unbearbeitet mit dem Vermerk zurückkommt: Ihren Rentenantrag können Sie frühestens am ......... stellen. Wenn das abgeklärt ist, einfach zur nächsten Anlaufstelle der Sozialversicherung (Seguridad Social) gehen, um sich dort einen entsprechenden Antrag zu holen. Den Antrag ausfüllen, die gewünschten Dokumente im Original UND Kopie mitnehmen und wieder zur Seguridad Social fahren. Dort werden die Originale mit den Kopien verglichen. Selbstverständlich erhält der Antragsteller seine Originale wieder ausgehändigt, genauso wie eine Kopie seines Antrages.
Sollte es Probleme mit dem Ausfüllen des Fragebogens geben, bitte einfach noch einmal bei uns im Forum nachfragen.
 
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Hallo Lilac ,

ich bin gerade dabei meine Rente in Deutschland von Spanien aus zu beantragen .
Bist jetzt läuft eigentlich alles sodala . Neu ist die Eu Richtlinie sprich EU Rente . Nach Antrag hat die deutsche Renten Verhinderung Anstalt die Spanische Seguridad
angeschrieben . Diese hat mir dann ein Formular zu geschickt mit der bitte dies auszufüllen ,damit habe ich nun meine Gestoria beauftragt . Zu diesem Antrag müssen alle deutsche Bescheide zugefügt werden plus Geburtsdatum und Steuernummer der Ehefrau . Da Deutschland bei der Anwartschaft alles Spanischen Zeiten mitrechnen muss komme ich in den Genuss eines Langzeitversicherte ,das heißt ich kann früher in Rente gehen . Wieweit dies jetzt alles auf den Spanischen Rentenversicherungstraeger wirkt weiss ich noch nicht . Ich will auf jeden fall im Spanischem Sozialsystem bleiben und in Deutschland keine Krankenkasse usw. zahlen . Habe deshalb auch einen Antrag auf beschzuschussung der Krankenkasse in Deutschland gestellt solange ich weiter ins spanische System einzahlen muss .
Weist du da etwas Lilac ? wie die Eu Rente sich auf das Spanische Rentensystem auswirkt ?

Hoffentlich versteht hier jemand meine Ausfuehrungen ??????

Lg Renten jaeger
 
A

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Hallo Rentenjäger (passender Name für alle in unserem Alter, gell?) ich habe Deine Frage schon verstanden.
Bevor ich darauf konkret antworten kann, habe ich aber noch Gegenfragen:
Wie lange hast Du in D und wie lange in E bearbeitet. Das ist wichtig, denn sonst kann ich nichts Genaues sagen.
Bis später, ja.
 
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Hallo Lilac ,

Danke fuer deine Antwort .
Ich habe 27 Jahre in Deutschland und fast 12 Jahre in Spanien zusammenbekommen .

Lg Rentenjaeger
 
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@ Rentenjäger . Vielen Dank für die Informationen.
Du hast Deine Rente in Deutschland also erfüllt. In Spanien fehlen Dir noch drei Jahre - wobei ich davon ausgehe, dass Du Vollzeit gearbeitet hast. Wenn nicht, schreibe es mir und wir müssen noch einmal neu rechnen.
Also werden die drei fehlenden Jahre ausgeglichen, da beim Rentenabkommen zwischen D, Ö, E usw. die gegenseitigen Zeiten angerechnet werden.
Das bedeutet jetzt aber leider nicht, dass Du in E die volle Rente auf 15 Jahre bekommst. Nein. Du wirst nur aufgrund Deiner Zeiten in D so behandelt, als hättest Du auch in E die Wartezeiten erfüllt. Die Rente allerdings bekommst Du ausgerechnet auf die tatsächlich gearbeitete Zeit - in Deinem Falle auf 12 Jahre.
In Deutschland bleiben Dir Deine 27 Jahre erhalten, die zur Basis der Rentenerrechnung herangezogen werden.
Für Dich bedeutet das, dass Du aus beiden Ländern jeweils eine getrennte Rentenleistung erhälst.
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrückte und bitte Dich nachzufragen, wenn noch etwas unklar geblieben ist.
 
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Hi Lilac ,
also Deutschland rechnet so als hätte 39 Jahre geklebt und ich kann als Langzeitversicherter früher mit Abzügen in Rente gehen . Die Renthoehe errechnet sich aber auf der Basis 27 Jahre . Wo ich mir immer noch nicht sicher bin ob ich in Spanienen nach 12 Jahren gleichfalls schon mit 63 Jahre dann Rente bekomme mit den üblichen Abzügen . ?

Oder es besser ist noch drei Jahre in Spanien weiter zu zahlen um die 15 Jahre voll zu bekommen ?


Lg Rentenjaeger
 
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Hallo Lilac ,
wer bekommt oder kann in Deutschland eigentlich die sogenannte Grundsicherung in Anspruch nehmen oder sie beantragen ?

Lg Rentenjaeger
 
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Langsam, ganz so schön sieht das alles nicht aus.
Deutschland berechnet Deine Rente auf die 27 Jahre, die Du in Deutschland gearbeitet hast.
Spanien errechnet Deine Rente auf die 12 Jahre, die Du hier gearbeitet hast. Nur damit Du in Spanien überhaupt einen Rentenanspruch hast, wird Dir Deine Zeit aus D angerechnet. Das ist nur rein rechnerisch zeitlich, also nicht anrechenbar auf die Höhe der Rente.
Noch einmal: Deutschand zahlt Deine Rente aus 27 Jahren.
Spanien zahlt Deine Rente - absolut getrennt von D - aus 12 Jahren.

Zum Thema Grundsicherung ist für D, Ö und E gleichermaßen Folgendes zu sagen:
Eine Grundsicherung gibt es nur, wenn man von keinem anderen Land (oder aus dem eigenen) einen Rentenanspruch hat und auch z.B. der Ehepartner nicht über Einkünfte verfügt.
Hast Du z.B. in Ö niemals Rentenansprüche erworben und bekommst auch auch keinem anderen europäischen Land eine Rente und müsstest normalerweise zum Sozialamt gehen, so gibt es ab 1. September 2010 die Grundsicherung. Sie liegt bei rund 750 Euro zzgl. eines Mietzuschusses. Bist Du Familienoberhaupt und auch Deine Frau/Mann verfügt über keinerlei Einkommen, erhöht sich die Grundsicherung um Einiges.
Ich hoffe, ich habe mich in meiner Antwort verständlich ausgedrück. Sonst bitte weiterfragen, bis alle Unsicherheiten vom Tisch sind.
 
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Nach meinen Informationen liegt die Grundsicherung bei Euro 772,40 abzüglich der Krankenversicherung. Netto bleiben dann 733 Euro und zwar 14 mal im Jahr.
Drücken wir nun alle mal ganz fest die Daumen, dass der österreichische Staat das auch wuppen kann.
Wenn ich aber auf der anderen Seite die Grundsicherung in den Niederlanden anschaue, die bei rund 1.000 Euro liegt, so ist Österreich meiner Meinung nach absolut im Rahmen geblieben.
 
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Hallo Lilac ,
na dann bin ich mal gespannt wie die in Denia Reagieren und vorallem was da ausgerechnet wird. Soweit ich richtig Informiert bin werden auch Zeiten im Ausland anerkannt (in Deutschland )wenn du nicht gearbeitet hast oder keine Sozialabgaben im Ausland abgeführt hast . Dies kann bei Anerkennung zu einer höheren Rente in Deutschland führen . Die Punkte wann und wie dies greift weiss ich noch nicht .

Lg Rentenjaeger
 
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Dies ist mir neu. Du meinst Zeiten werden anerkannt, in denen man in D war, aber nicht arbeitete?
Wie soll das gehen? Ich habe beim Antrag meiner Rente meinen letzten Aufrechnungsbescheid aus D mitgegeben sowie eine Kopie meines Rentenausweises. Dem Himmel sei Dank hatte ich das alles zusammen.
Aber wie Du das mit den Zeiten meinst, in denen man nicht arbeitet hat, verstehe ich nicht.
Ich bin gespannt über Deine Recherchen und bleibe selbst auch am Ball.
 
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Hallo Lilac ,
ich habe ein Formular erhalten (Deutschland) in dem ich die Zeiten die ich im Ausland verbracht habe eintragen muss , dort wurde darauf hingewiesen das auch Zeiten die man im Ausland verbracht hat und nicht Sozialversicherungspflichtig war durchaus zu einer höherem Rente führen können . Vorrausetzungen wurden nicht näher beschrieben . Meine Höhe der Rente ist mir schon bekannt . Aber es sind die neben Schauplätze noch nicht endgültig abgeklärt . Und ueber den Beginn der Rente fehlt mir noch der Bescheid .Krankenkasse und Bezuschussung von Krankenkassen und die Ausfallzeiten im Ausland . Ich will in jedem Fall in Spanien weiter versichert bleiben .

Lg Rentenjaeger
 
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Guten Morgen!
Das bleibst Du doch auch. Wusstest Du, dass z.B. Deutschland für jeden Rentner der z.B. in Spanien seinen Wohnsitz hat monatlich 300 Euro an die spanische Sozialversicherung zahlt? Eine Kopf-Prämie sozusagen. Das gilt für uns jedoch nicht, denn wir haben ja hier in Spanien gearbeitet und uns dadurch unseren eigenen Versicherungsschutz erworben.
Eines ist klar: wenn Du erstmal Rentner bis, kannst Du Dich innerhalb der EU niederlassen, wo es Dir behagt. Du bist überall entsprechend den Vorschriften des jeweiligen Landes krankenversichert.
Was in Deinem Fragebogen gemeint sein kann, dass auch beitragsfreie Zeiten zählen können, ist nicht klar. Vielleicht meinen sie damit Zeiten beim Bund, im Gefängnis, Studienzeiten usw.. Ich würde erstmal alles eintragen und dann schaun mir mal.
Viel Glück und lass uns bitte wissen, wie die Sache weitergeht. Gesetze und Normen ändern sich so häufig, dass man kaum noch mitkommt.
 
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Hallo Lilac ,

danke fuer deine Ausführungen , es tut gut sich mit Leuten zu Unterhalten die gerade selbst die Rente beantragen und auch aus Spanien Rente bekommen . Der neueste Kalauer war das ich Post von der HEK (Krankenkasse) das ich bei Ihnen nicht mehr Pflichtversichert sein kann
da ich die letzten 9/1O der Versicherungszeit nicht mehr bei Ihnen versichert war . Ich lach mich kaputt ich habe beim Antrag ausdrücklich geschrieben das ich in Deutschland nicht Krankenkasse versichert sein möchte und im Spanischen System bleiben möchte . Merken die noch was ? Na mal abwarten auf die nechste Post , bin gespannt wie ein Flitzebogen ab wann Deutschland mir die Rente eingesteht .

Lg Rentenjaeger
 
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Na, was meinst Du, was ich bin? Am 9. Februar 2010 reichte ich meine Unterlagen in Denia bei der Seguridad Social ein. Bereits 26. Februar 2010 erhielt ich die schriftliche Benachrichtigung, dass man alle Deutschland betreffenden Unterlagen an die DRV-Rheinland weiterleitete. Die sind nämlich zuständig, wenn der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Tja, seitdem warte ich.
Ich habe so locker vorgemerkt, in der kommenden Woche mal in Denia vorzusprechen. Die können dort in ihrem Computerprogramm sehen, ob sich in meiner Angelegenheit schon etwas getan hat.
Machen wir ein kleines Wettrennen?
Auf jeden Fall halten wir uns gegenseitig auf dem Laufenden, okay?
 
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Was die Rente in Österreich betrifft,so will ich festhalten:

Wenn die Rente zu klein ist so ist die Grundsicherung vorgesehen!
Diese ist derzeit € 770.- 14 x im Jahr.
Zur Grundsicherung kommen ein Mietzuschuß,die gratis Krankenkasse,gratis Medikamente,
freies Fernsehen,freie Telefon-Grundgebühr sowie in den Wintermonaten ( Okt-April) einen Heizkostenzuschuß!
Wie es aussieht wird die Grundsicherung ab Sept.2010 auf 880.-€ erhöht.
Weiters ist für die jenigen die in Städten wohnen die Straßenbahn u. der Autobus gratis.
 
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Etwas Wichtiges zur Rentenberechnung in Spanien habe ich noch nicht erwähnt. Wer hier z.B. 10 Jahre arbeitete, jedoch nur halbtags, dem werden nur 5 Jahre Rentenanspruch gutgeschrieben.
Und noch etwas Unangenehmes:
Leider ist es üblich, in Spanien nur einen Teil des Gehaltes in weiss auszuzahlen und auch nur eben diesen weissen Teil bei der Sozialversicherung anzugeben. Wenn es dann darum geht, Arbeitslosenhilfe zu beantragen, wird diese natürlich nur von der tatsächlich eingezahlten Summe berechnet. Genauso ist es mit der Rente. Die Arbeitgeber sparen sich viel Geld, indem sie die Gehälter nur halb versteuern und wir Arbeitnehmer haben für den Rest unseres Rentendaseins das Nachsehen.
 
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Guten Morgen!
Entschuldigung, HWN, ich habe gestern Nacht gar nicht mehr gesehen, was Du geschrieben hast. Aber es ist ja nicht zu spät, dazu etwas zu bemerken.

Ganz genau nachzulesen sind alle Details unter folgender Web-Seite. Beachten Sie: alle Angaben betreffen Wien. In NÖ sind die Beträge niedriger angesetzt:
http://www.google.de/url?sa=t&source=we ... h5dMl1DMOA

Zwei wichtige Passagen habe ich direkt kopiert:
Mindestpension - ASVG
Ausgleichszulagen-Richtsätze 2010 WebseiteDetails zur Ausgleichszulage:
Alleinstehende: EUR 783,99
Ehepaar: EUR 1.175,45
je Kind: EUR 82,16
Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr:
Halbwaise: EUR 288,36
Vollwaise: EUR 432,97
Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr:
Halbwaise: EUR 512,41
Vollwaise: EUR 783,99

Sowie
Sozialhilfe-Dauerleistung
Richtsätze 2010, MA40 (ab 1.1.2010)
Personen, die kein oder ein zu geringes Einkommen haben und entweder das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben oder von der/dem Amtsarzt/ärztin für mindestens sechs Monate für arbeitsunfähig befunden wurden, können eine Dauerleistung beantragen.
Alleinunterstützte/r 744,01 EUR
Paare, pro Person: 557,75 EUR
pro Kind: 137,- EUR
Mietenselbstbehalt für DauerleistungsbezieherInnen 100,- EUR
Höchstmiete:
1-2 Personen: 279,- EUR
3-4 Personen: 292,- EUR
5-6 Personen: 310,- EUR
ab 7 Personen: 327,- EUR
Taschengeld (Pflegeheim- oder Krankenhausaufenthalt) 92,20 EUR

Ab dem 1. September gibt es neue Beträge.
 
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Man sollte jeden Tag mit einem Lächeln auf den Lippen verbringen. Heute habe ich sogar eine echte Lachnummer für Euch. Schaut doch bitte mal auf die Grundsicherung für Deutschland, nur damit Ihr einen Vergleich zu Österreich habt:
Am 1. Januar 2003 wurde das Gesetz einer sozialen Grundsicherung (GSiG, kurz Soziale Grundsicherung) in Deutschland eingeführt. Ziel ist die Vermeidung der so genannten "Verschämten Altersarmut" (oder der versteckten Armut). Diese Regelung wurde zum 1. Januar 2005 in die Sozialhilfe im SGB XII integriert. Die Grundsicherung wird allerdings nur auf Antrag gewährt (also z. B. nicht, wenn die Rente niedriger ist automatisch). Der monatliche Regelsatz beträgt 345 Euro für Alleinstehende (in den alten Bundesländern, in Bayern mind. 341 Euro und 331 Euro in den neuen Bundesländern). Für Haushaltsangehörige, z. B. Ehepartner kommen jeweils 80% des Regelsatzes des Haushaltsvorstands hinzu. Ebenso kommen die Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII dazu, z. B. bei Gehbehinderung oder notwendiger Krankenkost dazu.
Der bei Sozialhilfe sonst gebotene Unterhaltsrückgriff auf unterhaltspflichtige Angehörigen findet praktisch nicht statt (erst oberhalb eines Einkommensfreibetrags in Höhe von jährlich 100.000 € (bei den erwachsenen Kindern jeweils einzeln). Auch ein späterer Kostenersatz durch die Erben der Leistungsempfängerin (etc.) ist im Gesetz ausgeschlossen.
Eine ähnliche Regelung gibt es für Erwachsene bei voller und ständiger Erwerbsminderung.
Ich habe im Internet noch keine neueren Daten gefunden. Weiss jemand, ob diese lächerlichen Beträge inzwischen erhöht wurden?
 
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Noch ein kleiner Nachtrag für die geplanten Regelungen ab 1. September 2010 in Österreich aus der heutigen Ausgabe der taz Wien:
WIEN taz | Eine bedarfsorientierte Mindestsicherung soll ab 1. September die Maschen des sozialen Netzes in Österreich dichter machen. Darauf hat sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer, SPÖ, in dieser Woche bei einer Konferenz mit den Sozialreferenten der Bundesländer in Salzburg geeinigt. Er feierte das Grundsatzübereinkommen als Meilenstein der Sozialpolitik. Unterschiedliche Vorstellungen über Höhe und Auszahlungsweise hatten den Beschluss monatelang verzögert. Laut Armutskonferenz, einem Netzwerk von Sozialorganisationen, ist in Österreich fast eine halbe Million Menschen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Nach den Schätzungen des Ministeriums werden etwa 270.000 Menschen Anspruch auf die Grundsicherung haben. Sie ergänzt die traditionelle Sozialhilfe oder die Notstandshilfe, die beantragt werden kann, wenn die Arbeitslosenunterstützung ausläuft.

744 Euro netto werden sich alleinstehende Bezieher monatlich überweisen lassen können, Ehepaare maximal 1.116 Euro. Ein Mietzuschuss von 168 Euro ist darin schon enthalten. Das ist nach dem Kalkül der Experten genug zum Überleben und zu wenig, als dass ein arbeitsfähiger Mensch die Jobsuche einstellt. Minister Hundstorfer stellt sich vor, dass der Transfer "als Trampolin zurück in den Arbeitsmarkt wirkt". Österreichweit sind gemeinsame Beratungs- und Betreuungseinrichtungen von Sozialministerium und Arbeitsmarktservice (AMS) geplant, die den Hilfsempfängern helfen sollen, in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. "Arbeit ist sinnstiftend, sichert ein eigenständiges Einkommen und ist wichtig für das Selbstwertgefühl", heißt es in einer Erklärung des Ministeriums, die klarstellt, dass das beschlossene Modell nichts mit dem bedingungslosen Grundeinkommen zu tun hat, das jedem Menschen einen menschenrechtlichen Anspruch auf Existenzsicherung garantieren würde. Für ein solches machen sich verschiedene Menschenrechts- und Sozialorganisationen seit Jahren erfolglos stark. Im Grunde ist die Mindestsicherung eine Verwaltungsvereinfachung, von der vor allem jene profitieren, die bisher unter dem Existenzminimum leben mussten. Bezieher werden auch krankenversichert. Die Unterstützung wird bei einer einzigen Stelle beantragt, zum Beispiel beim AMS. Andrea Otter vom Sozialministerium verspricht sich davon, dass auch jene, die bisher nicht wussten, dass sie anspruchsberechtigt sind, auf die Mindestsicherung hingewiesen werden. Arbeitswilligkeit zählt aber ebenso zu den Voraussetzungen wie eine Bedarfs- und Vermögensprüfung. "Es gibt bei der Mindestsicherung klare und transparente Regeln, die dem Missbrauch einen Riegel vorschieben", so Hundstorfer gegenüber Warnungen, die Transferleistung könnte dem Müßiggang Vorschub leisten. Überprüft werden die Voraussetzungen von den Bezirksverwaltungen.
Mehr zum Thema
Strittig war lange, ob die Mindestsicherung 12- oder 14-mal jährlich ausgezahlt werden soll. Wieder setzte sich die ÖVP durch, die zwölf Zahlungen für ausreichend hält. "Leistung muss sich lohnen", so Fraktionschef Karlheinz Kopf: "Denn wenn Leistung sich nicht lohnt, ist der Sozialstaat in Gefahr." Finanziert wird die Mindestsicherung von Bund und Ländern gemeinsam, abgewickelt von den Ländern. Der Bund will jährlich 140 Millionen Euro zusätzlich zu den bisherigen Leistungen zuschießen, um die Ausfallshaftung der Krankenversicherung und den erhöhten Personalbedarf beim AMS abzudecken.


So wie es nach diesem taz-Artikel ausschaut, lieber HWN, ist der Mietanteil also bereits enthalten und die Grundsicherung sind "nur" 744 Euro und zwar 12 Mal im Jahr. Schaun wir mal, was tatsächlich ab September dabei herauskommt.
 
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Auch über die MINDESTENPENSION in Österreich habe ich noch etwas Interessantes gefunden. Dieser Artikel bezieht sich allerdings auf die bisher bestehende Regelung

Mindestpension, gesetzliche / Ausgleichszulage

BezieherInnen einer sehr niedrigen Pension bekommen in Österreich eine sogenannte Ausgleichszulage dazu (im Sprachgebrauch auch als Mindestpension bezeichnet). Diese steht Ihnen zu, wenn Sie im Inland leben und Ihr monatliches Einkommen (inklusive aller Zusatzeinkommen bzw. Unterhaltszahlungen usw.) unter 783,99 Euro liegt. Für Paare liegt diese Einkommensgrenze bei gemeinsam 1175,45 Euro. Stand dieser Richtsätze: Juni 2010. Den Antrag auf eine Gewährung der Ausgleichszulage stellen Sie bei der für Sie zuständigen Pensionsversicherung

Welche Zulagen: Miete, Heizungskosten etc. es zur Mindestpension zusätzlich gibt, stand nicht in diesem Artikel. Wer mehr Informationen darüber hat, sollte sie ruhig diesem Thema hinzufügen.
 
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Ich konnte mir das mit der 14-maligen Zahlung im Jahr auch gar nicht vorstellen. Welches Land kann sich das in Europa heute noch leisten? Obwohl, ich glaube in Spanien gibt es das tatsächlich. Soweit ich weiss eine Extrazahlung im Sommer und eine vor Weihnachten. Aber wer weiss, wie lange noch.
 
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