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Ausweis für Schwerbehinderte
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 2978"><p>Ausweis sichert ihre Rechte . Tipps und Tricks für den Antrag .</p><p>Der Staat tut viel für Menschen mit Behinderung . Laut Gesetz stehen ihnen viele Vergünstigungen und Förderungen zu . Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis . Nur mit ihm kommen sie an bestimmte Vorzüge . Der Antrag kostet allerdings Zeit und Nerven und endet nicht selten </p><p>mit einer Enttäuschung . Egal , ob sie den Ausweis für sich selbst oder für einen Angehörigen beantragen . Richtige Formulierungen sind wichtig für die Durchsetzung ihrer Ansprüche .</p><p>Die Anlaufstelle ist das Versorgungsamt bei ihrer Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung . Bitten sie dort in einem formlosen Schreiben um die Feststellung ihrer Schwerbehinderung . Sie erhalten dann die amtlichen Formulare . Oft bekommen sie die Formulare beim Sozial - und Gesundheitsamt .</p><p>Durch den zunächst formlosen Antrag beim Versorgungsamt machen sie ihre Rechte frühestmöglich geltend . Ihr Schwerbehindertenausweis gilt später rückwirkend ab dem Datum ihres Schreibens . Sie sichern sich so zum Beispiel Kündigungsschutz vom ersten Tag an .</p><p>Die Schwere ihrer Behinderung wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 als Grad der Behinderung ( kurz GdB ) angegeben . Einen Schwerbehindertenausweis erhält , wer im Sinne des Gesetzes einen GdB von mindestens 50 hat . Oder im Wortlaut des Gesetzgebers einen </p><p>" regelwidrigen körperlichen Zustand aufweist " . Regelwidrig bedeutet : Ihre körperliche , geistige oder seeliche Gesundheit weicht dauerhaft ab von dem für ihr Alter typischen Zustand und sie können deswegen nur eingeschränkt am beruflichen oder sozialen Leben teilhaben . </p><p>Ob das der Fall ist und in welchem Ausmass ( sprich , welchen GdB sie haben ) entscheidet der ärztliche Dienst des Versorgungsamtes - und zwar fast ausschliesslich nach Aktenlage .</p><p>Mit anderen Worten : Es kommt entscheidend auf die von ihnen eingereichten Unterlagen an.</p><p>Tipp : Beraten sie sich mit ihrem Haus - oder Facharzt, bevor sie den Antrag stellen. Er kann </p><p>ihr Vorhaben beurteilen und einschätzen , ob ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat .</p><p>Soweit der erste Teil .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 2978"] Ausweis sichert ihre Rechte . Tipps und Tricks für den Antrag . Der Staat tut viel für Menschen mit Behinderung . Laut Gesetz stehen ihnen viele Vergünstigungen und Förderungen zu . Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis . Nur mit ihm kommen sie an bestimmte Vorzüge . Der Antrag kostet allerdings Zeit und Nerven und endet nicht selten mit einer Enttäuschung . Egal , ob sie den Ausweis für sich selbst oder für einen Angehörigen beantragen . Richtige Formulierungen sind wichtig für die Durchsetzung ihrer Ansprüche . Die Anlaufstelle ist das Versorgungsamt bei ihrer Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung . Bitten sie dort in einem formlosen Schreiben um die Feststellung ihrer Schwerbehinderung . Sie erhalten dann die amtlichen Formulare . Oft bekommen sie die Formulare beim Sozial - und Gesundheitsamt . Durch den zunächst formlosen Antrag beim Versorgungsamt machen sie ihre Rechte frühestmöglich geltend . Ihr Schwerbehindertenausweis gilt später rückwirkend ab dem Datum ihres Schreibens . Sie sichern sich so zum Beispiel Kündigungsschutz vom ersten Tag an . Die Schwere ihrer Behinderung wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 als Grad der Behinderung ( kurz GdB ) angegeben . Einen Schwerbehindertenausweis erhält , wer im Sinne des Gesetzes einen GdB von mindestens 50 hat . Oder im Wortlaut des Gesetzgebers einen " regelwidrigen körperlichen Zustand aufweist " . Regelwidrig bedeutet : Ihre körperliche , geistige oder seeliche Gesundheit weicht dauerhaft ab von dem für ihr Alter typischen Zustand und sie können deswegen nur eingeschränkt am beruflichen oder sozialen Leben teilhaben . Ob das der Fall ist und in welchem Ausmass ( sprich , welchen GdB sie haben ) entscheidet der ärztliche Dienst des Versorgungsamtes - und zwar fast ausschliesslich nach Aktenlage . Mit anderen Worten : Es kommt entscheidend auf die von ihnen eingereichten Unterlagen an. Tipp : Beraten sie sich mit ihrem Haus - oder Facharzt, bevor sie den Antrag stellen. Er kann ihr Vorhaben beurteilen und einschätzen , ob ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat . Soweit der erste Teil . [/QUOTE]
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