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Ausweis sichert ihre Rechte . Tipps und Tricks für den Antrag .
Der Staat tut viel für Menschen mit Behinderung . Laut Gesetz stehen ihnen viele Vergünstigungen und Förderungen zu . Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis . Nur mit ihm kommen sie an bestimmte Vorzüge . Der Antrag kostet allerdings Zeit und Nerven und endet nicht selten
mit einer Enttäuschung . Egal , ob sie den Ausweis für sich selbst oder für einen Angehörigen beantragen . Richtige Formulierungen sind wichtig für die Durchsetzung ihrer Ansprüche .
Die Anlaufstelle ist das Versorgungsamt bei ihrer Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung . Bitten sie dort in einem formlosen Schreiben um die Feststellung ihrer Schwerbehinderung . Sie erhalten dann die amtlichen Formulare . Oft bekommen sie die Formulare beim Sozial - und Gesundheitsamt .
Durch den zunächst formlosen Antrag beim Versorgungsamt machen sie ihre Rechte frühestmöglich geltend . Ihr Schwerbehindertenausweis gilt später rückwirkend ab dem Datum ihres Schreibens . Sie sichern sich so zum Beispiel Kündigungsschutz vom ersten Tag an .
Die Schwere ihrer Behinderung wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 als Grad der Behinderung ( kurz GdB ) angegeben . Einen Schwerbehindertenausweis erhält , wer im Sinne des Gesetzes einen GdB von mindestens 50 hat . Oder im Wortlaut des Gesetzgebers einen
" regelwidrigen körperlichen Zustand aufweist " . Regelwidrig bedeutet : Ihre körperliche , geistige oder seeliche Gesundheit weicht dauerhaft ab von dem für ihr Alter typischen Zustand und sie können deswegen nur eingeschränkt am beruflichen oder sozialen Leben teilhaben .
Ob das der Fall ist und in welchem Ausmass ( sprich , welchen GdB sie haben ) entscheidet der ärztliche Dienst des Versorgungsamtes - und zwar fast ausschliesslich nach Aktenlage .
Mit anderen Worten : Es kommt entscheidend auf die von ihnen eingereichten Unterlagen an.
Tipp : Beraten sie sich mit ihrem Haus - oder Facharzt, bevor sie den Antrag stellen. Er kann
ihr Vorhaben beurteilen und einschätzen , ob ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat .
Soweit der erste Teil .
Der Staat tut viel für Menschen mit Behinderung . Laut Gesetz stehen ihnen viele Vergünstigungen und Förderungen zu . Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis . Nur mit ihm kommen sie an bestimmte Vorzüge . Der Antrag kostet allerdings Zeit und Nerven und endet nicht selten
mit einer Enttäuschung . Egal , ob sie den Ausweis für sich selbst oder für einen Angehörigen beantragen . Richtige Formulierungen sind wichtig für die Durchsetzung ihrer Ansprüche .
Die Anlaufstelle ist das Versorgungsamt bei ihrer Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung . Bitten sie dort in einem formlosen Schreiben um die Feststellung ihrer Schwerbehinderung . Sie erhalten dann die amtlichen Formulare . Oft bekommen sie die Formulare beim Sozial - und Gesundheitsamt .
Durch den zunächst formlosen Antrag beim Versorgungsamt machen sie ihre Rechte frühestmöglich geltend . Ihr Schwerbehindertenausweis gilt später rückwirkend ab dem Datum ihres Schreibens . Sie sichern sich so zum Beispiel Kündigungsschutz vom ersten Tag an .
Die Schwere ihrer Behinderung wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 als Grad der Behinderung ( kurz GdB ) angegeben . Einen Schwerbehindertenausweis erhält , wer im Sinne des Gesetzes einen GdB von mindestens 50 hat . Oder im Wortlaut des Gesetzgebers einen
" regelwidrigen körperlichen Zustand aufweist " . Regelwidrig bedeutet : Ihre körperliche , geistige oder seeliche Gesundheit weicht dauerhaft ab von dem für ihr Alter typischen Zustand und sie können deswegen nur eingeschränkt am beruflichen oder sozialen Leben teilhaben .
Ob das der Fall ist und in welchem Ausmass ( sprich , welchen GdB sie haben ) entscheidet der ärztliche Dienst des Versorgungsamtes - und zwar fast ausschliesslich nach Aktenlage .
Mit anderen Worten : Es kommt entscheidend auf die von ihnen eingereichten Unterlagen an.
Tipp : Beraten sie sich mit ihrem Haus - oder Facharzt, bevor sie den Antrag stellen. Er kann
ihr Vorhaben beurteilen und einschätzen , ob ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat .
Soweit der erste Teil .