Ausweis für Schwerbehinderte

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Anonymous

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Ausweis sichert ihre Rechte . Tipps und Tricks für den Antrag .
Der Staat tut viel für Menschen mit Behinderung . Laut Gesetz stehen ihnen viele Vergünstigungen und Förderungen zu . Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis . Nur mit ihm kommen sie an bestimmte Vorzüge . Der Antrag kostet allerdings Zeit und Nerven und endet nicht selten
mit einer Enttäuschung . Egal , ob sie den Ausweis für sich selbst oder für einen Angehörigen beantragen . Richtige Formulierungen sind wichtig für die Durchsetzung ihrer Ansprüche .
Die Anlaufstelle ist das Versorgungsamt bei ihrer Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung . Bitten sie dort in einem formlosen Schreiben um die Feststellung ihrer Schwerbehinderung . Sie erhalten dann die amtlichen Formulare . Oft bekommen sie die Formulare beim Sozial - und Gesundheitsamt .
Durch den zunächst formlosen Antrag beim Versorgungsamt machen sie ihre Rechte frühestmöglich geltend . Ihr Schwerbehindertenausweis gilt später rückwirkend ab dem Datum ihres Schreibens . Sie sichern sich so zum Beispiel Kündigungsschutz vom ersten Tag an .
Die Schwere ihrer Behinderung wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 als Grad der Behinderung ( kurz GdB ) angegeben . Einen Schwerbehindertenausweis erhält , wer im Sinne des Gesetzes einen GdB von mindestens 50 hat . Oder im Wortlaut des Gesetzgebers einen
" regelwidrigen körperlichen Zustand aufweist " . Regelwidrig bedeutet : Ihre körperliche , geistige oder seeliche Gesundheit weicht dauerhaft ab von dem für ihr Alter typischen Zustand und sie können deswegen nur eingeschränkt am beruflichen oder sozialen Leben teilhaben .
Ob das der Fall ist und in welchem Ausmass ( sprich , welchen GdB sie haben ) entscheidet der ärztliche Dienst des Versorgungsamtes - und zwar fast ausschliesslich nach Aktenlage .
Mit anderen Worten : Es kommt entscheidend auf die von ihnen eingereichten Unterlagen an.
Tipp : Beraten sie sich mit ihrem Haus - oder Facharzt, bevor sie den Antrag stellen. Er kann
ihr Vorhaben beurteilen und einschätzen , ob ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat .
Soweit der erste Teil .
 
A

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Wenn ich zu Hause bin werde ich einen beantragen.
Dann kann ich die Leute beim Lidl von den Behindertenplätzen herunterhupen
 
A

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Der Behindertenausweis gilt NICHT für GEISTIG BEHINDERTE !
Nur für Körperlich behinderte !!

Aber ACHTUNG bei Beantragung! Man kann eine Führerschein-Nachprüfung (meristen der Fall)verlangen!! dann kann der weg sein!

oder hat Einschränkungen!!!
 
A

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Wenn da wirklich der Führerschein in Gefahr ist, sollte man sich das überlegen.
Sonst geht der Schuss nach hinten los.
 
A

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Richtig formulieren :
Die Mitarbeiter des Versorgungsamtes müssen das Ausmass ihrer Behinderung auf dem Papier
eindeutig nachvollziehen können . Geben sie alle Gesundheitsstörungen an , die als Behinderung
festgestellt werden sollen. Beginnen sie mit der schwersten Beeinträchtigung . Ganz wichtig : Notieren sie zu jeder Gesundheitsstörung , welche Folgen und Einschränkungen für sie damit verbunden sind. Denn für die Feststellung ihrer Behinderung kommt es später nur darauf an , wie sich ihre Krankheit und die Begleiterscheinungen auf ihren Alltag auswirken . Das Versorgungsamt interessiert nicht , welche medizinische Behandlung in welchem Umfang nötig war oder ist , welche Einschränkungen sie dauerhaft in Kauf nehmen müssen und auf welche Krankheiten diese Einschränkungen zurückzuführen sind .
Beispiel : Schreiben sie nicht " totaler Haarausfall " , sondern : psychische Behinderung nach
totalem Haarausfall .
Notieren sie - am besten auf einem neutralen Beiblatt - alle Beschwerden, Krankheitsbilder und die damit verbundenen Folgen und Einschränkungen . Geben sie an , wie belastbar sie sind und wo sie sich einschränkungen müssen .
- Können sie sich ohne Hilfsmittel oder fremde Hilfe waschen , anziehen, einkaufen oder zur
Toilette gehen ?
- Können sie den Haushalt ohne fremde Hilfe bewältigen ?
- Wie weit können sie mit oder ohne fremde Hilfe gehen ? Wie lange benötigen sie für diese
Stecke ? Als Richtwert gilt : Nichtbehinderte können eine Strecke von zwei Kilometern in
halben Stunde zu Fuss bewältigen .
- Können sie öffentliche Verkehrsmittel ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen ?
- Können sie am öffentlichen oder gesellschaftlichen Leben uneingeschränkt teilhaben ?
Wenn sie ihrem Beruf nachgehen , gilt das meist als Indiz dafür , dass sie vom öffentlichen
Leben nicht gänzlich ausgeschlossen sind .
Die meisten Einschränkungen sind messbar : z.B. misst ihr HNO - Arzt Schwerhörigkeit mit einem Tonaudiogramm , Gelenkarthrosen oder Wirbelsäulenschäden ihr Orthopäde durch genaue Messwerte . Fügen sie diese Messwerte ihrem Antrag unbedingt bei . Machen sie ausserdem Angaben , wie schwer ihre Gesundheitsstörung ist : Leiden sie unter einer leichten , mittelschweren , oder schweren bösartigen Form der Krankheit ?
Je präziser ihre Angaben sind , desto besser kann sich der Gutachter ein Bild von ihrer Behinderung machen - auch ohne sie zu sehen .
 
A

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Tipp : Besprechen sie ihren Antrag mit ihrem Arzt . Er nennt ihnen ihre Krankheiten und Folgebehinderungen mit der richtigen Bezeichnung und trennt Symtome und Beschwerden von den Krankheitsbezeichnungen .
Nummerieren sie alle geltend gemachten Gesundheitsstörungen . So können sie später im Bescheid des Versorgungsamtes prüfen , ob alle Angaben berücksichtigt wurden. Bevor sie den Antrag an ihr Versorgungsamt senden , kopieren sie ihn , für ihre eigene Akte und für das >Gespräch mit den im Antrag genannten Ärzten.
Achten sie darauf , dass ihre Angaben vollständig sind und ihr Antrag sorgfältig und gut lesbar ausgefüllt ist .Geben sie nur Krankheiten an, die Leben tatsächlich beeinträchtigen und die für die Feststellung ihrer Behinderung relevant sind. Das Versorgungsamt prüft jede von ihnen genannte - auch geringfügige - Gesundheitsstörungen einzeln .
Wenn möglich , fügen sie ihrem Antrag
- sämtliche Untersuchungs - oder Behandlungsberichte von Ärzten ,
- Unterlagen von Krankenhäusern , Kuranstalten oder Reha - einrichtungen sowie
- Dokumente von Gesundheitsämtern , oder anderen ärztlichen Diensten in Kopie bei.
Achten sie darauf , dass sie jede geltend gemachte Krankheit mit einem Untersuchungs-
befund belegen.
- der Befund zutreffend ist und nicht älter als fünf Jahre ist .
Besitzen sie selbst keine Unterlagen , fragen sie ihren Haus - oder Facharzt und nennen sie dem Versorgungsamt die Ärzte , bei denen es die Befunde anfordern kann. Informieren sie ihre Ärzte über ihren Antrag und weisen sie darauf hin ,dass das Versorgungsamt sich wahrscheinlich über ihren Gesundheitszustand bei ihnen erkundigen wird .Bitten sie ihren Arzt , nicht nur auf die Diagnose einzugehen, sondern vor allem die Auswirkungen ihrer Krankheit zu beschreiben .
Ein kostenlose >Broschüre " Behinderungen und Auswei " erhalten sie bei ihrem zuständigen Versorgungsamt .
Fortsetzung folgt
 
A

Anonymous

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Die Entscheidung :
Ihr zuständiges Versorgungsamt legt eine Akte für sie an , in der
- ihr Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung,
- die von ihnen geltend gemachten Krankheiten ,
- ihre ärztlichen Befunde sowie sonstige persönliche Angaben aufbewahrt werden .
Diese Akte wird dem Gutachter bei ihrem Erstantrag oder einem Antrag auf Neubewertung wegen Verschlimmerung vorgelegt , zur späteren Nachprüfung oder bei Widersprüchen.
Nun erstellt der ärztliche Gutachter ein sogenanntes Aktengutachten. Das ist ein Gutachten , das ausschliesslich auf den Fakten beruht , die der Gutachter ihrer Akte entnehmen kann - ohne sie persönlich zu kennen .
Aus diesem Gutachten ergeben sich unter anderem :
- die Einzel - GdB ihrer Krankheiten ,
- ihr Gesamt - GdB ,
- die Merkzeichen für Nachteilausgleiche ( z.B. das Merkzeichen " G " für gehbehinderte
Menschen )
- die Gesundheitsstörungen, die unter einem Einzel - GdB von 10 liegen und beim Gesamt -
GdB nicht berücksichtigt werden , sowie
- die Feststellung , ob und wann eine Nachprüfung erforderlich ist .
Als Grundlage für die Einstufung dienen die sogenannten Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit ( AHP ) . Dieses mehrere hundert Seiten starke Beurteilungssystem soll sicherstellen, dass alle Antragsteller gleich behandelt werden . Um ihren Gesamt-GdB zu errechnen , bewertet der Gutachter zunächst die Behinderung , aus der sich die schwerste Beeinträchtigung für ihren Alltag ergibt . Bei allen weiteren Behinderungen prüft er , ob und in welchem Ausmass die Beeinträchtigung grösser wird. In der Praxis gilt folgende Faustregel :
Die schwerste Behinderung wird gemäss der AHP -Tabelle bewertet , die dann folgende Behinderung wird mit dem halben Tabellenwert hinzugerechnet , die dritte Behinderung mit einem Drittel des Tabellenwerts usw.
Begegnen werden sie ihrem Gutachter nur in seltenen Fällen. Vereinzelt können zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein , die sie aber - wenn ihnen die Untersuchung unzumutbar erscheint - ablehnen dürfen. Fast immer genügt es , dem Versorgungsamt die nötigen Untersuchungsbefunde nachträglich zuzusenden.
Sie vermeiden so die amtsärztliche Untersuchung .
Fortsetzung folgt
 
A

Anonymous

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Der Bescheid .
Drei bis sechs Monate nachdem sie ihren Antrag gestellt haben , erhalten sie vom Versorgungsamt einen sogenannten Feststellungsbescheid. Hier sind u.a. ihre Behinderungen und die bewilligten Merkzeichen angegeben . Dank dieser Merkzeichen können sie besondere zusätzliche Rechte in Anspruch nehmen . Das begehrte Merkzeichen aG , dass das Parken auf Behindertenoarkplätzen erlaubt , wird äusserst selten zuerkannt. Rein theorthisch haben nur ganz wenige Menschen Anspruch darauf : Diejenigen , die alle Anforderungen erfüllen , z.B. weil sie beide Beine verloren haben , können in der Regel nicht mehr Auto fahren .
Was bedeuten die Merkzeichen ?:
" B " = ständige Begleitung erforderlich, zB. Freifahrten für die Begleitperson auf Bus - Bahn -
und Flugreisen innerhalb Deutschlands
" G " = erheblich gehbehindert , z.B. Freifahrten im öffentlichenNahverkehr oder Ermässigung
der Kfz - Steuer
" aG " = aussergewöhnlich gehbehindert z.B. Parkausweis für Behindertenparkplätze ,
Befreiung von der Kfz - Steuer , Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr ,
" H " = hilfcs , z.B. Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr , Befreiung von der Kfz - Steuer ,
Nachlass bei der Kfz -Haftpflichtversicherung , Befreiung von der Hundesteuer ,
Tipp : Kreuzen sie bereits in ihrem Antrag an , welche Merkzeichen sie zuerkannt haben möchten .
Bislang wird behinderten Menschen in Sachsen - Anhalt innerhalb eines Tages Klarheit über die Anerkennung ihrer Schwerbehinderung zuteil . ( Ist Modellprojekt )
Hier bedeuten die Merkzeichen folgendes :
" BI " = blind , z.B. zu dem Vorherigen zusätzlich , Ermässigung bei den Rundfunk und Fernseh-
gebühren , Blindengeld durch Landschaftsverband ,
" Rf " = blind , sehbehindert, gehörlos, gehindert an öffentlichen Veranstaltungen
teilzunehmen , z.B. Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Sozialanschluss
der deutschen Telekom ,
" GI " = gehörlos , Nachteilausgleich wie die vorherigen .
 
A

Anonymous

Guest
Sind sie mit ihrem Bescheid nicht zufrieden , oder fühlen sie sich zu niedrig eingestuft ?
Scheuen sie sich nicht , dem Bescheid zu widerasprechen , wenn sie der Ansicht sind , dass der Gutachter ihre Behinderung falsch bewertet hat . Sie haben einen Monat Zeit , um beim Versorgungsamt schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Frist beginnt an dem Tag , an dem der Bescheid zugestellt wurde . Besprechen sie auch mit ihrem Arzt , ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat . Wenn ja , verlangen sie beim Versorgungsamt Akteneinsicht , um ihren Widerspruch sachgerecht begründen zu können . Reicht die Monatsfrist nicht , teilen sie dem Versorgungsamt mit , dass sie Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen . Senden sie ihren Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein . Fügen sie neue ärztliche Atteste bei . Wenn sie dann mit dem zugesandten neuen Widerspruchsbescheid noch nicht zufrieden sind , legen sie Klage beim zuständigen Sozialgericht ein . Gegen eine Jahresgebühr von rund 5Euro nehmen auch die nachstehenden Verbände ihnen die Arbeit bzw. Auseinandersetzung mit dem Amt ab .
Sozialverband VdK 53175 Bonn , Wurzerstr. 4a
Sozialverband Deutschland SoVD , Stalauer Strasse 63 , 10179 Berlin ,
Oft ist es günstiger , nicht zu klagen und nach einer angemessenen Zeit einen Verschlimmerungsantrag oder Antrag auf Neubewertung zu stellen .
Lassen sie sich nicht von der Bürokratie abschrecken.
Die Mühe lohnt sich . Nur dank des Ausweises können sie ihr Recht auf Chancengleichheit wahrnehmen .
Es geht nicht darum , Almosen zu verteilen , sondern um ihre Gleichberechtigung .
 
A

Anonymous

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Der Sonderkündigungsschutz besteht unabhängig davon , ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.
Folgende Personengruppen geniessen Sonderkündigungsschutz : Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 50 oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen ( GdB mind. 30 ) .
Arbeitnehmer , die nahe Angehörige pflegen , dürfen ebensowenig entlassen werden wie Schwangere ,
Arbeitnehmer in Elternzeit , Azubis und Betriebsräte . Der Sonderkündigungsschutz besteht grundsätzlich vom ersten Tag des Arbeitsbeginn an . Bei schwerbehinderten Menschen greift der Sonderkündigungsschutz erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit . Bei Arbeitsantritt muss beim Arbeitgeber die Schwerbehinderung angegeben werden . Bei Kündigungen ist immer die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich .
 

Lilac

Aktives Mitglied
Alles schon etwas älter, aber heute ist es ganz bestimmt noch genauso kompliziert, wenn nicht komplizierter.
Ich habe meinen Behindertenausweis aufgrund einer Lungenkrankheit in Österreich erhalten. Doch glaubt nun ja nicht, dass dieser für die Beantragung einer vorzeitigen Rente (1 Jahr vor dem normalen Renteneintritt) in Deutschland anerkannt wurde. Ich sollte diesen ganzen felsigen, dornigen Weg noch einmal gehen.
Dazu war ich gar nicht mehr in der Lage. Also wurde mir von meiner Rente etwas abgezogen.
So sieht es aus, unser Europa!
 
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