Menü
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Kommentare Medien
Letzte Aktivität
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
Install the app
Installieren
Foren
Lifestyle
Finanzen, Altersvorsorge + Rente
Ausreichend und richtig versichert ?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Nachricht
<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 3158"><p>2.Teil aus der Haftpflichtversicherung : </p><p>Das die Versicherung den Haftungsanspruch genau prüft , mag ja ärgerlich sein. Prinzipiell profitiert der Versicherte jedoch</p><p>davon. Hat er einen Schaden nicht verschuldet , sieht er sich aber dennoch einer Forderung gegenüber ,</p><p>springt die Haftpflichtvers. in die Bresche und wehrt den Anspruch ab . Notfalls auch in einem Rechtsstreit vor Gericht. </p><p>Dazu wird dem Versicherten von der Vers.Gesellschaft ein Anwalt gestellt. </p><p>Viele Menschensind sich gar nicht im Klaren darüber , welch schlimme Folgen es haben kann , keine Haftpflichtversicherung zu haben . </p><p>Man muss bedenken , dass man als Verursacher für alle Schäden haftet und zwar mit seinem gesamten Vermögen,</p><p>bis hin zur Pfändungsgrenze . Erwirkt ein Geschädigter einen Schuldtitel gegen mich , bleibt der Schadensanspruch 30 Jahre lang </p><p>bestehen .</p><p>Hier noch einige der häufigsten Irrtümer im Schadensfall :</p><p>Entwendetes Reisegepäck : Abgewiesen werden Ansprüche bereits , wenn das Gepäck nur kurz aus den Augen </p><p>gelassen wurde . Für Fluggepäck haftet die Fluggesellschaft nur bis zu 1100 Euro .</p><p>Läuft der Keller bei Platzregen voll : Reguliert wird der Schaden nur , wenn man zu der Hausrat - und Gebäudeversicherung</p><p>zusätzlich gegen Elementarschäden versichert ist .Dann wird auch bei Hochwasser, Erdbeben und Erdrutsch gezahlt .</p><p>Wird Schmuck gestohlen : Lagert der Schmuck nicht in einem Tresor ist die Haftung der Hausratpolice begrenzt :</p><p>meist auf 20% der >Versicherungssumme . Nachgewiesen werden müssen die Werte durch Quittungen und Fotos .</p><p>Verlorene Hausschlüssel : Die Haftpflicht zahlt nur , wenn das " Schlüsselrisiko " mitversichert war . </p><p>Verklage ich jemand , kommt nicht generell die Rechstschutzversicherung auf . Hier wird erst geprüft , ob der Prozess </p><p>Aussicht auf Erfolg hat . Viele Verfahren sind auch generell ausgeschlossen , etwa ein Erbstreit .</p><p></p><p>Also immer aufpassen und prüfen was mir da vorgelegt wird .</p><p>Also immer genau prüfen und aufpassen .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 3158"] 2.Teil aus der Haftpflichtversicherung : Das die Versicherung den Haftungsanspruch genau prüft , mag ja ärgerlich sein. Prinzipiell profitiert der Versicherte jedoch davon. Hat er einen Schaden nicht verschuldet , sieht er sich aber dennoch einer Forderung gegenüber , springt die Haftpflichtvers. in die Bresche und wehrt den Anspruch ab . Notfalls auch in einem Rechtsstreit vor Gericht. Dazu wird dem Versicherten von der Vers.Gesellschaft ein Anwalt gestellt. Viele Menschensind sich gar nicht im Klaren darüber , welch schlimme Folgen es haben kann , keine Haftpflichtversicherung zu haben . Man muss bedenken , dass man als Verursacher für alle Schäden haftet und zwar mit seinem gesamten Vermögen, bis hin zur Pfändungsgrenze . Erwirkt ein Geschädigter einen Schuldtitel gegen mich , bleibt der Schadensanspruch 30 Jahre lang bestehen . Hier noch einige der häufigsten Irrtümer im Schadensfall : Entwendetes Reisegepäck : Abgewiesen werden Ansprüche bereits , wenn das Gepäck nur kurz aus den Augen gelassen wurde . Für Fluggepäck haftet die Fluggesellschaft nur bis zu 1100 Euro . Läuft der Keller bei Platzregen voll : Reguliert wird der Schaden nur , wenn man zu der Hausrat - und Gebäudeversicherung zusätzlich gegen Elementarschäden versichert ist .Dann wird auch bei Hochwasser, Erdbeben und Erdrutsch gezahlt . Wird Schmuck gestohlen : Lagert der Schmuck nicht in einem Tresor ist die Haftung der Hausratpolice begrenzt : meist auf 20% der >Versicherungssumme . Nachgewiesen werden müssen die Werte durch Quittungen und Fotos . Verlorene Hausschlüssel : Die Haftpflicht zahlt nur , wenn das " Schlüsselrisiko " mitversichert war . Verklage ich jemand , kommt nicht generell die Rechstschutzversicherung auf . Hier wird erst geprüft , ob der Prozess Aussicht auf Erfolg hat . Viele Verfahren sind auch generell ausgeschlossen , etwa ein Erbstreit . Also immer aufpassen und prüfen was mir da vorgelegt wird . Also immer genau prüfen und aufpassen . [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Name
Authentifizierung
Antworten
Foren
Lifestyle
Finanzen, Altersvorsorge + Rente
Ausreichend und richtig versichert ?
Oben