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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 3157"><p>Aus aktuellem Anlass weise ich auf einen wichtigen Termin in der KfZ - Versicherung hin . -- 3o.November 2011 --</p><p>Das ist der Termin , bei dem man bei einem Wechsel in der KfZ - Versicherung u.U. viel Geld sparen kann .</p><p>Man muss nicht nur die Prämien , sondern auch die Versicherungsleistungen genau miteinander vergleichen .</p><p>Auch wenn im Strassenverkehr fast so häufig wie über Frauen auch über die " Älteren Autofahrer " gelästert wird ,</p><p>sind sie doch der KfZ - Versicherer liebste Kunden . In der Regel haben sie eine langjährige Fahrpraxis , bauen </p><p>wenig Unfälle und müssen daher nur selten Leistungen aus der KfZ - Versicherung in Anspruch nehmen .</p><p>=_Zu beachten ist : Die Kündigung muss immer durch den Versicherungsnehmer selbst in schriftlicher Form erfolgen.</p><p>Das Kündigungsschreiben muss dieses Jahr bis spätestens 30.11. 2011 bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen</p><p>sein . Es ist sinnvoll das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden . Nicht ratsam ist ,</p><p>das Kündigungsschreiben per Fax zu versenden .</p><p>Die Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung sollten hier bei 100 Millionen Euro liegen . </p><p>Achtung : Bei der Teil - und Vollkaskoversicherung gibt es erhebliche Unterschiede . z.B. sind Unfälle mit Federvieh,</p><p>Marder , Widschweinen etc. abgesichert ? Sind Sonerausstattungen bei Diebstahl versichert ? Wie lange gilt eine </p><p>Neuwagenwerterstattung ?.</p><p>Den Schadensfreiheitsrabatt kann man bei einem Wechsel mitnehmen . Vielfach kommt es auch dazu , das erst im </p><p>Dezember eine Prämienerhöhung mitgeteilt wird . Hier habe ich ab Zugang der Prämienerhöhung ein monatliches</p><p>Sonderkündigungsrecht , genauso wie in einem Schadensfalle oder ich das Auto verkaufe oder es abmelde.</p><p>Ich kann auch den neuen Versicherungsvertrag widerrufen , wenn ich noch ein günstigeres Angebot gefunden habe.</p><p>Ab Erhalt der >Versicherungspolice hat man 14-tätiges Widerrufsrecht, aber bitte schriftlich .</p><p>Es gibt auch diverse Möglichkeiten einen Rabatt zu bekommen : z.B. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ,</p><p>wenn ich mein Fahrzeug regelmässig in einer Garage abstelle , wenn ich selbstgenutztes Woneigentum habe , </p><p>wenn ich mehrere Vers. Verträge bei einer Gesellschaft habe, wenn sie erklären das Auto nur selbst zu nutzen , </p><p>wenn ich ein sogenannter - Wenigfahrer - bin , es gibt auch Partnerrabatt , jährliche Zahlungsweise .</p><p>Es sollte immer gelten : Verhandeln sie immer mit der Versicherung .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 3157"] Aus aktuellem Anlass weise ich auf einen wichtigen Termin in der KfZ - Versicherung hin . -- 3o.November 2011 -- Das ist der Termin , bei dem man bei einem Wechsel in der KfZ - Versicherung u.U. viel Geld sparen kann . Man muss nicht nur die Prämien , sondern auch die Versicherungsleistungen genau miteinander vergleichen . Auch wenn im Strassenverkehr fast so häufig wie über Frauen auch über die " Älteren Autofahrer " gelästert wird , sind sie doch der KfZ - Versicherer liebste Kunden . In der Regel haben sie eine langjährige Fahrpraxis , bauen wenig Unfälle und müssen daher nur selten Leistungen aus der KfZ - Versicherung in Anspruch nehmen . =_Zu beachten ist : Die Kündigung muss immer durch den Versicherungsnehmer selbst in schriftlicher Form erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss dieses Jahr bis spätestens 30.11. 2011 bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein . Es ist sinnvoll das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden . Nicht ratsam ist , das Kündigungsschreiben per Fax zu versenden . Die Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung sollten hier bei 100 Millionen Euro liegen . Achtung : Bei der Teil - und Vollkaskoversicherung gibt es erhebliche Unterschiede . z.B. sind Unfälle mit Federvieh, Marder , Widschweinen etc. abgesichert ? Sind Sonerausstattungen bei Diebstahl versichert ? Wie lange gilt eine Neuwagenwerterstattung ?. Den Schadensfreiheitsrabatt kann man bei einem Wechsel mitnehmen . Vielfach kommt es auch dazu , das erst im Dezember eine Prämienerhöhung mitgeteilt wird . Hier habe ich ab Zugang der Prämienerhöhung ein monatliches Sonderkündigungsrecht , genauso wie in einem Schadensfalle oder ich das Auto verkaufe oder es abmelde. Ich kann auch den neuen Versicherungsvertrag widerrufen , wenn ich noch ein günstigeres Angebot gefunden habe. Ab Erhalt der >Versicherungspolice hat man 14-tätiges Widerrufsrecht, aber bitte schriftlich . Es gibt auch diverse Möglichkeiten einen Rabatt zu bekommen : z.B. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst , wenn ich mein Fahrzeug regelmässig in einer Garage abstelle , wenn ich selbstgenutztes Woneigentum habe , wenn ich mehrere Vers. Verträge bei einer Gesellschaft habe, wenn sie erklären das Auto nur selbst zu nutzen , wenn ich ein sogenannter - Wenigfahrer - bin , es gibt auch Partnerrabatt , jährliche Zahlungsweise . Es sollte immer gelten : Verhandeln sie immer mit der Versicherung . [/QUOTE]
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