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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 3156"><p>Man ist ja gut versichert. Mit diesem Satz trösten sich viele Menschen, wenn etwas passiert ist . Trotzdem bleibt man oft</p><p>auf dem Schaden sitzen , denn im Kleingedruckten verstecken Versicherer jede Menge Ausschlussklauseln .</p><p>z.B. In der Haftpflicht : Eine einzige unbedachte Handlung kann schwerwiegende Konsequenzen haben . </p><p>Nicht nur für jene , die durch sie geschädigt werden, sondern auch für den Verantwortlichen. Wer für den Ernstfall </p><p>gewappnet sein will sollte unbedingt eine private Haftpflicht abschliessen. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen</p><p>überhaupt . Jeder kann mal jemanden versehentlich verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen . Eine Haftpflicht-</p><p>versicherung deckt solche Schäden ab . Der Versicherer kommt für eine Kleinigkeit wie das Zerbrechen der Brille </p><p>des Kollegen genauso auf wie für existenzbedrohende Fälle , etwa die Folgen eines selbstverschuldeten Brandes.</p><p>Das Wichtigste ist , man sollte auf eine ausreichende Deckungssumme achten . Die Versicherungssumme für</p><p>Personen - und Sachschäden sollte nicht unter - drei Millionen Euro - besser noch 5 Millionen liegen .</p><p>Tudem kann es sinnvoll sein , den Grundschutz durch Zusatzleistungen zu ergänzen. z.B. für Hundehalter sollte man</p><p>noch eine Hundehalterhaftpflicht abschliessen .</p><p>Kein Anspruch besteht , wenn einer Handlung Absicht unterlag oder die Prüfung durch die Versicherung ergibt ,</p><p>dass kein Schadenersatzpflicht besteht . Das ist zum Beispiel der Fall , wenn der Schuldige jünger als sieben Jahre</p><p>ist . Kinder sind zwar im Regelfall bei ihren Eltern mitversichert , aber bis zu diesem Alter noch nicht haftbar .</p><p>Das bedeutet , dass sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden können . Dasselbe gilt für die Eltern , es sei denn ,</p><p>sie haben ihre Aufsichtspflicht grob verletzt .</p><p></p><p>soweit der 1. Teil</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 3156"] Man ist ja gut versichert. Mit diesem Satz trösten sich viele Menschen, wenn etwas passiert ist . Trotzdem bleibt man oft auf dem Schaden sitzen , denn im Kleingedruckten verstecken Versicherer jede Menge Ausschlussklauseln . z.B. In der Haftpflicht : Eine einzige unbedachte Handlung kann schwerwiegende Konsequenzen haben . Nicht nur für jene , die durch sie geschädigt werden, sondern auch für den Verantwortlichen. Wer für den Ernstfall gewappnet sein will sollte unbedingt eine private Haftpflicht abschliessen. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt . Jeder kann mal jemanden versehentlich verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen . Eine Haftpflicht- versicherung deckt solche Schäden ab . Der Versicherer kommt für eine Kleinigkeit wie das Zerbrechen der Brille des Kollegen genauso auf wie für existenzbedrohende Fälle , etwa die Folgen eines selbstverschuldeten Brandes. Das Wichtigste ist , man sollte auf eine ausreichende Deckungssumme achten . Die Versicherungssumme für Personen - und Sachschäden sollte nicht unter - drei Millionen Euro - besser noch 5 Millionen liegen . Tudem kann es sinnvoll sein , den Grundschutz durch Zusatzleistungen zu ergänzen. z.B. für Hundehalter sollte man noch eine Hundehalterhaftpflicht abschliessen . Kein Anspruch besteht , wenn einer Handlung Absicht unterlag oder die Prüfung durch die Versicherung ergibt , dass kein Schadenersatzpflicht besteht . Das ist zum Beispiel der Fall , wenn der Schuldige jünger als sieben Jahre ist . Kinder sind zwar im Regelfall bei ihren Eltern mitversichert , aber bis zu diesem Alter noch nicht haftbar . Das bedeutet , dass sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden können . Dasselbe gilt für die Eltern , es sei denn , sie haben ihre Aufsichtspflicht grob verletzt . soweit der 1. Teil [/QUOTE]
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