A
Anonymous
Guest
Man ist ja gut versichert. Mit diesem Satz trösten sich viele Menschen, wenn etwas passiert ist . Trotzdem bleibt man oft
auf dem Schaden sitzen , denn im Kleingedruckten verstecken Versicherer jede Menge Ausschlussklauseln .
z.B. In der Haftpflicht : Eine einzige unbedachte Handlung kann schwerwiegende Konsequenzen haben .
Nicht nur für jene , die durch sie geschädigt werden, sondern auch für den Verantwortlichen. Wer für den Ernstfall
gewappnet sein will sollte unbedingt eine private Haftpflicht abschliessen. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen
überhaupt . Jeder kann mal jemanden versehentlich verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen . Eine Haftpflicht-
versicherung deckt solche Schäden ab . Der Versicherer kommt für eine Kleinigkeit wie das Zerbrechen der Brille
des Kollegen genauso auf wie für existenzbedrohende Fälle , etwa die Folgen eines selbstverschuldeten Brandes.
Das Wichtigste ist , man sollte auf eine ausreichende Deckungssumme achten . Die Versicherungssumme für
Personen - und Sachschäden sollte nicht unter - drei Millionen Euro - besser noch 5 Millionen liegen .
Tudem kann es sinnvoll sein , den Grundschutz durch Zusatzleistungen zu ergänzen. z.B. für Hundehalter sollte man
noch eine Hundehalterhaftpflicht abschliessen .
Kein Anspruch besteht , wenn einer Handlung Absicht unterlag oder die Prüfung durch die Versicherung ergibt ,
dass kein Schadenersatzpflicht besteht . Das ist zum Beispiel der Fall , wenn der Schuldige jünger als sieben Jahre
ist . Kinder sind zwar im Regelfall bei ihren Eltern mitversichert , aber bis zu diesem Alter noch nicht haftbar .
Das bedeutet , dass sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden können . Dasselbe gilt für die Eltern , es sei denn ,
sie haben ihre Aufsichtspflicht grob verletzt .
soweit der 1. Teil
auf dem Schaden sitzen , denn im Kleingedruckten verstecken Versicherer jede Menge Ausschlussklauseln .
z.B. In der Haftpflicht : Eine einzige unbedachte Handlung kann schwerwiegende Konsequenzen haben .
Nicht nur für jene , die durch sie geschädigt werden, sondern auch für den Verantwortlichen. Wer für den Ernstfall
gewappnet sein will sollte unbedingt eine private Haftpflicht abschliessen. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen
überhaupt . Jeder kann mal jemanden versehentlich verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen . Eine Haftpflicht-
versicherung deckt solche Schäden ab . Der Versicherer kommt für eine Kleinigkeit wie das Zerbrechen der Brille
des Kollegen genauso auf wie für existenzbedrohende Fälle , etwa die Folgen eines selbstverschuldeten Brandes.
Das Wichtigste ist , man sollte auf eine ausreichende Deckungssumme achten . Die Versicherungssumme für
Personen - und Sachschäden sollte nicht unter - drei Millionen Euro - besser noch 5 Millionen liegen .
Tudem kann es sinnvoll sein , den Grundschutz durch Zusatzleistungen zu ergänzen. z.B. für Hundehalter sollte man
noch eine Hundehalterhaftpflicht abschliessen .
Kein Anspruch besteht , wenn einer Handlung Absicht unterlag oder die Prüfung durch die Versicherung ergibt ,
dass kein Schadenersatzpflicht besteht . Das ist zum Beispiel der Fall , wenn der Schuldige jünger als sieben Jahre
ist . Kinder sind zwar im Regelfall bei ihren Eltern mitversichert , aber bis zu diesem Alter noch nicht haftbar .
Das bedeutet , dass sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden können . Dasselbe gilt für die Eltern , es sei denn ,
sie haben ihre Aufsichtspflicht grob verletzt .
soweit der 1. Teil