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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 1335"><p>Danke vorab b1</p><p></p><p>Stimmt das?</p><p>Seit 2007 gibt ein zentrales Register, (registro nacional de instrucciones previas) das die bereits bestehenden Verfügungen in ganz Spanien gelten. Der Ersteller muss aber trotzdem die Formvorschriften der Autonomen Region (Aufenthaltsort) einhalten. - Ein bestimmter Inhalt ist im Gesetz nicht exakt vorgeschrieben lediglich ein Rahmen. Daher empfiehlt sich eine fachliche Beratung, zudem muss die Patientenverfügung auf Spanisch erstellt werden - Nach einer– kostenlosen – Registrierung, wird eine Kennziffer zugeteilt. Wenn Sie diese Kennziffer mit führen, ist nach Auffinden die Pflicht des Arztes oder des Krankenhauses, sich über den Inhalt Ihrer Verfügung zu informieren. - Eine (deutsche) Patientenverfügung, die nicht die regionalen Vorschriften einhält, ist für Spanien rechtlich unwirksam und muss daher von Ärzten und Behörden nicht anerkannt und befolgt werden!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 1335"] Danke vorab b1 Stimmt das? Seit 2007 gibt ein zentrales Register, (registro nacional de instrucciones previas) das die bereits bestehenden Verfügungen in ganz Spanien gelten. Der Ersteller muss aber trotzdem die Formvorschriften der Autonomen Region (Aufenthaltsort) einhalten. - Ein bestimmter Inhalt ist im Gesetz nicht exakt vorgeschrieben lediglich ein Rahmen. Daher empfiehlt sich eine fachliche Beratung, zudem muss die Patientenverfügung auf Spanisch erstellt werden - Nach einer– kostenlosen – Registrierung, wird eine Kennziffer zugeteilt. Wenn Sie diese Kennziffer mit führen, ist nach Auffinden die Pflicht des Arztes oder des Krankenhauses, sich über den Inhalt Ihrer Verfügung zu informieren. - Eine (deutsche) Patientenverfügung, die nicht die regionalen Vorschriften einhält, ist für Spanien rechtlich unwirksam und muss daher von Ärzten und Behörden nicht anerkannt und befolgt werden! [/QUOTE]
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