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<blockquote data-quote="calibus" data-source="post: 88129" data-attributes="member: 2569"><p>Hallo </p><p></p><p>Ich habe eine Frage hinsichtlich der Reichweite von Betriebsratsarbeit (BR-Arbeit).</p><p>Wann darf ich BR - Arbeit leisten!?</p><p>Laut dem BetrVG ist es eindeutig geregelt, dass BR- Arbeit ehrenamtlich ist und in den meisten Fällen wärend der Arbeitszeit statt findet.</p><p><strong>Wie aber verhält sich das während einer Krankheit?</strong></p><p>Ich bin gut 3 Monate Arbeitsunfähig (Burnout)und hab mit meinem Arzt vereinbart über das Hamburger Modell langsam an das Arbeitsleben hergeführt zu werden.</p><p>Nun hat mein AG der "Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben"(Wiedereingliederungsplan) nicht zugestimmt.</p><p>Nach §74SGB V darf er das auch ohne Begründung ablehnen.</p><p>Da ich zu meinem AG auf Grund meiner guten BR - Arbeit ein sehr angespanntes Verhältnis habe, wundert mich seine Entscheidung nicht.</p><p>Darf ich nun trotzdem meiner BR-Arbeit nachgehen?</p><p>Denn schließlich ist diese ja immer noch ehrenamtlich!</p><p></p><p>Evtl. hat jemand ähnliches erlebt oder weiss wie hier die Rechtslage ist.</p><p></p><p>Danke <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Lächeln :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="calibus, post: 88129, member: 2569"] Hallo Ich habe eine Frage hinsichtlich der Reichweite von Betriebsratsarbeit (BR-Arbeit). Wann darf ich BR - Arbeit leisten!? Laut dem BetrVG ist es eindeutig geregelt, dass BR- Arbeit ehrenamtlich ist und in den meisten Fällen wärend der Arbeitszeit statt findet. [B]Wie aber verhält sich das während einer Krankheit?[/B] Ich bin gut 3 Monate Arbeitsunfähig (Burnout)und hab mit meinem Arzt vereinbart über das Hamburger Modell langsam an das Arbeitsleben hergeführt zu werden. Nun hat mein AG der "Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben"(Wiedereingliederungsplan) nicht zugestimmt. Nach §74SGB V darf er das auch ohne Begründung ablehnen. Da ich zu meinem AG auf Grund meiner guten BR - Arbeit ein sehr angespanntes Verhältnis habe, wundert mich seine Entscheidung nicht. Darf ich nun trotzdem meiner BR-Arbeit nachgehen? Denn schließlich ist diese ja immer noch ehrenamtlich! Evtl. hat jemand ähnliches erlebt oder weiss wie hier die Rechtslage ist. Danke :) [/QUOTE]
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