Androhung von Gewalttaten

Telefon1

Aktives Mitglied
Hi @ All,

ich hatte vor kurzem eine im folgenden Text erläuterte Auseinandersetzung in meinem Freundeskreis:

Person A sagt in aller Öffentlichkeit sie würde Person B derbst zusammenschlagen. Person A würde jedoch ohne wirklich driftigen Grund niemals handgreiflich werden. Person B sagt sie würde Person A anzeigen.

Ist die reine (dazu noch leere) Drohung überhaupt Strafbar?

Thx
 

miss_bine

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Nötigen bedeutet, dem anderen ein vom ihm nicht gewolltes Verhalten aufzuzwingen durch
Drohung oder Gewalt.

Nötigung wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Versuch einer Nötigung ist auch schon strafbar. (Hab ich zumindest mal gelesen)
 
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