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Finanzen, Altersvorsorge + Rente
Altersarmut in Deutschland und 1100 Euro Grundrente in Holland
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<blockquote data-quote="Rolf-Andreas" data-source="post: 154727" data-attributes="member: 4659"><p>Das mit den 1100 Euro stimmt so nicht in Holland für verheiratete.</p><p><strong>Grundrente bitte nicht verwechseln mit mindest Grundeinkommen was nicht versteuert wird in Deutschland.</strong></p><p><strong>Da nützzen dann die 1138 Euro auch nicht sooo viel wie es die reisserische Überschrift Glauben machen will oder soll.</strong></p><p><strong>Da ja auch in Holland die Altersgrenze/Renteneintrittsalter angehoben wird, gibt es real weniger Rente und dann :</strong></p><p><strong>kommen noch reichlich Abzüge dazu bzw. es wird kräftig abgezogen.</strong></p><p></p><p><strong>Möglichkeiten eines vorgezogenen Rentenbezugs gibt es nicht. Das heisst auf gut deutsch, wer krank ist hat Pech oder bekommt Krankengeld/Arbeitslosengeld.?</strong></p><p></p><p><strong>Die Grundrenten unterliegen der Steuerpflicht und der Beitragspflicht zur Krankenversicherung.</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>ie <u>Grundrente</u> (AOW: Algemene Ouderdomswet) greift für alle Einwohner der Niederlande. Die Höhe der Grundrente leitet sich vom gesetzlichen Mindestlohn ab und beträgt für Verheiratete und gleichgestellte unverheiratete Paare je Partner 50 Prozent des Mindestlohns und für Alleinstehende 70 Prozent des Mindestlohns. Für 2016 errechnen sich daraus 1.138 € im Monat für Alleinstehende und 784 € je Person bei Paaren. Diese Rentenhöhe wird nach 50 Jahren der Wohnsitzdauer in den Niederlanden erreicht. Für jedes fehlende Versicherungsjahr (u.a. infolge einer Abwesenheit im Ausland) erfolgt eine Kürzung der Rente um jeweils 2 Prozent. Die Grundrenten unterliegen der Steuerpflicht und der Beitragspflicht zur Krankenversicherung. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren durch Abgaben, die auf alle Einkommen (bis zu einer Bemessungsgrenze) erhoben werden und (2016) bei 17,9 Prozent liegen; für die Hinterbliebenengrundsicherung kommen noch 0,6 Prozent hinzu. Ergänzt wird die Finanzierung durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt.</p><p></p><p>Das Grundrenteneintrittsalter, das bis 2013 bei 65 Jahren lag, wird bis zum Jahr 2018 schrittweise auf 66 Jahre und bis zum Jahr 2021 auf 67 Jahre angehoben. Eine Person, die im Januar 1951 geboren wurde (und Anfang 2016 damit 65 Jahre alt ist) erhält die Grundrente im Juli 2016 (also mit 65 Jahren und 6 Monaten). Ab 2022 wird das AOW-Eintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt. Möglichkeiten eines vorgezogenen Rentenbezugs gibt es nicht.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rolf-Andreas, post: 154727, member: 4659"] Das mit den 1100 Euro stimmt so nicht in Holland für verheiratete. [B]Grundrente bitte nicht verwechseln mit mindest Grundeinkommen was nicht versteuert wird in Deutschland. Da nützzen dann die 1138 Euro auch nicht sooo viel wie es die reisserische Überschrift Glauben machen will oder soll. Da ja auch in Holland die Altersgrenze/Renteneintrittsalter angehoben wird, gibt es real weniger Rente und dann : kommen noch reichlich Abzüge dazu bzw. es wird kräftig abgezogen.[/B] [B]Möglichkeiten eines vorgezogenen Rentenbezugs gibt es nicht. Das heisst auf gut deutsch, wer krank ist hat Pech oder bekommt Krankengeld/Arbeitslosengeld.?[/B] [B]Die Grundrenten unterliegen der Steuerpflicht und der Beitragspflicht zur Krankenversicherung.[/B] ie [U]Grundrente[/U] (AOW: Algemene Ouderdomswet) greift für alle Einwohner der Niederlande. Die Höhe der Grundrente leitet sich vom gesetzlichen Mindestlohn ab und beträgt für Verheiratete und gleichgestellte unverheiratete Paare je Partner 50 Prozent des Mindestlohns und für Alleinstehende 70 Prozent des Mindestlohns. Für 2016 errechnen sich daraus 1.138 € im Monat für Alleinstehende und 784 € je Person bei Paaren. Diese Rentenhöhe wird nach 50 Jahren der Wohnsitzdauer in den Niederlanden erreicht. Für jedes fehlende Versicherungsjahr (u.a. infolge einer Abwesenheit im Ausland) erfolgt eine Kürzung der Rente um jeweils 2 Prozent. Die Grundrenten unterliegen der Steuerpflicht und der Beitragspflicht zur Krankenversicherung. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren durch Abgaben, die auf alle Einkommen (bis zu einer Bemessungsgrenze) erhoben werden und (2016) bei 17,9 Prozent liegen; für die Hinterbliebenengrundsicherung kommen noch 0,6 Prozent hinzu. Ergänzt wird die Finanzierung durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt. Das Grundrenteneintrittsalter, das bis 2013 bei 65 Jahren lag, wird bis zum Jahr 2018 schrittweise auf 66 Jahre und bis zum Jahr 2021 auf 67 Jahre angehoben. Eine Person, die im Januar 1951 geboren wurde (und Anfang 2016 damit 65 Jahre alt ist) erhält die Grundrente im Juli 2016 (also mit 65 Jahren und 6 Monaten). Ab 2022 wird das AOW-Eintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt. Möglichkeiten eines vorgezogenen Rentenbezugs gibt es nicht. [/QUOTE]
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