Altersarmut in Deutschland und 1100 Euro Grundrente in Holland

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Wer in Deutschland arbeitet und im Alter ausgesorgt haben will, muss zahlreiche Hürden überwinden, am besten nur in gut bezahlten Jobs, durchgängig gearbeitet haben und bloß keine Kinder alleine groß ziehen. Niedrig- und Normalverdiener, oftmals Frauen die sich zudem auch auf Zeit um den Haushalt und den Nachwuchs kümmern, haben da keine Chance. Sie sind mit die großen Verlierer im deutschen Rentenmodell.

Das es sehr wohl auch anders geht, zeigt zum Beispiel Holland, bei dem man 1100 Euro Grundrente bekommt.

1100 Euro Grundrente in Holland - arme Rentner in Deutschland.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Sonnenschein

Bekanntes Mitglied
Die Rentenlügner - Rentenangst - Der Kampf um die Altersversorgung

Rentenangst Der Kampf um die Altersversorgung 2 von 5

Angela Merkel zum Generartionsvertrag
 

Sonnenschein

Bekanntes Mitglied
OECD-Rentenexpertin Monika Queisser zur Rentenreform
Die Grundrente
Wer in den Niederlanden lebt, hat mit dem 65. Lebensjahr Anspruch auf eine Grundrente, die das Existenzminimum abdeckt.
Unabhängig davon, ob er jemals Beiträge gezahlt hat, bekommt er 45 Prozent seines Durchschnittslohns
und mindestens 70 Prozent des Mindestlohns für einen Alleinstehenden.:thumbsup:


Vorbild Skandinavien:thumbsup:
Norwegen, Schweden
unter:
http://www.faz.net/aktuell/wirtscha...te-mit-60-oder-auch-erst-mit-70-12934052.html
Dort gibt es die Flexi-Rente schon lange, mit interessanten Folgen.

Die Schweden haben vor 15 Jahren ein neues Altersvorsorgesystem etabliert, das ein Umlageverfahren mit obligatorischen kapitalgedeckten Elementen verbindet.
Der Rentenbeitragssatz für die „Einkommensrente“ und die „Prämienrente“ beläuft sich insgesamt auf 18,5 Prozent.
Das System erweist sich bisher als resistent gegen Risiken der Konjunktur und der Demographie.
Dabei verzichten die Schweden auf eine feste Altersgrenze für den Rentenbeginn.

Schon mit 61 Jahren können sie sich aufs Altenteil zurückziehen. Oder aber sie können über die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren hinaus länger arbeiten bis 67.
In Norwegen gilt seit 2011 sogar ein Alterskorridor von 62 bis 75 Jahren.
 

Sonnenschein

Bekanntes Mitglied
In Holland bekommt jeder einkommensunabhängig eine Mindestrente von € 1100,weil der Staat nicht möchte, dass niederländische Bürger im Alter arm sind.


Altersarmut in Deutschland - 1100 Euro Grundrente in Holland


Deutschland.Die Altersgrenze ist gesetzlich festgelegt: derzeit auf 65 Jahre und drei Monate.
Bis 2029 steigt sie schrittweise auf 67.
Wer früher aufhören will zu arbeiten, muss auf Dauer Rentenabschläge in Kauf nehmen.
Für jeden Monat früher werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.Wer also mit 63 Jahren Rentner wird, bekommt 14,4 Prozent weniger Rente.


Stand: 16.11.2016
Polen.
Das polnische Parlament hat mit 262 zu 149 Stimmen beschlossen, das gesetzliche Renteneintrittsalter zu senken. Frauen sollen demnach künftig mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen können, Männer mit 65. Die Abgeordneten machten damit eine Regelung aus dem Jahr 2012 rückgängig, die vorsah, das Renteneintrittsalter für Frauen und Männer schrittweise auf 67 Jahre anzuheben.

Im Jahre 1998 betrug die durchschnittliche Altersrente in Polen 840 zl Brutto, die gesetzliche Mindestrente (Gesetz vom 1.6.1999) 451,11 zl .
Die durchschnittliche Rente liegt in Polen derzeit bei 1200 Zloty, umgerechnet gut 300 Euro. Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben

quelle:Regierung schickt Polen früher in Rente
Senioren in Polen: BAGSO
 
Zuletzt bearbeitet:

Sonnenschein

Bekanntes Mitglied
Renteneintrittsalter in Europa – 20 Staaten im Überblick
Rente: Eintrittsalter im europäischen Vergleich

Land tatsächliches Rentenalter, gesetzliches Rentenalter


Land tatsächliches Rentenalter, gesetzliches Rentenalter
Belgien 61,6 ----------------------- 65
Dänemark 61,3------------------- 65
Deutschland 61,7 ---------------- 65
Finnland 61,6 -------------------- 65
Frankreich 59,3--------------------60
Griechenland 61,4 ----------------65
Großbritannien 63,1 -------------Männer: 65 / Frauen: 60
Irland 64,1 ------------------------ 65
Italien 60,8---------------- ---- - 62,5
Luxemburg 59,4 ---------------- 65
Niederlande 63,2 ---------------- 65
Österreich 60,9-------------------62,5
Polen 59,3 --------------------------65
Portugal 62,6 ----------------------65
Schweden 63,8 ---------------------64
Slowenien 59,8---------------- ----62
Slowakei 58,7 ---------------- -----62
Spanien 62,6 ------------------------65
Tschechische Republik 60,6 ------ 62
Ungarn 59,8 ----------------------- 62


quelle:Renteneintrittsalter Tabelle: Europa im Überblick > GeVestor
 
Zuletzt bearbeitet:

eagle

Aktives Mitglied
ist doch seltsam, oder ? altersarmut ( von den wählern von rot-grün zu verantworten } trotz exportüberschüsse.

es ist so gewollt, leute, wer 40 jahre arbeitet und dann 500 euro bekommt, welche in 20 jahren ca 100 euro kaufkraft haben, dank geldentwertung kann davon nich leben.
wählt doch nicht mehr solche politiker welche gegen eure interessen arbeiten.
wie kann man sich wehren?
 

Rolf-Andreas

Bekanntes Mitglied
Das mit den 1100 Euro stimmt so nicht in Holland für verheiratete.
Grundrente bitte nicht verwechseln mit mindest Grundeinkommen was nicht versteuert wird in Deutschland.
Da nützzen dann die 1138 Euro auch nicht sooo viel wie es die reisserische Überschrift Glauben machen will oder soll.
Da ja auch in Holland die Altersgrenze/Renteneintrittsalter angehoben wird, gibt es real weniger Rente und dann :
kommen noch reichlich Abzüge dazu bzw. es wird kräftig abgezogen.


Möglichkeiten eines vorgezogenen Rentenbezugs gibt es nicht. Das heisst auf gut deutsch, wer krank ist hat Pech oder bekommt Krankengeld/Arbeitslosengeld.?

Die Grundrenten unterliegen der Steuerpflicht und der Beitragspflicht zur Krankenversicherung.

Länderbeispiele: Niederlande, Großbritannien und Schweiz | bpb

Die Grundrente (AOW: Algemene Ouderdomswet) greift für alle Einwohner der Niederlande.
Die Höhe der Grundrente leitet sich vom gesetzlichen Mindestlohn ab und beträgt für Verheiratete und gleichgestellte unverheiratete Paare je Partner 50 Prozent des Mindestlohns und für Alleinstehende 70 Prozent des Mindestlohns.
Für 2016 errechnen sich daraus 1.138 € im Monat für Alleinstehende und 784 € je Person bei Paaren. Diese Rentenhöhe wird nach 50 Jahren der Wohnsitzdauer in den Niederlanden erreicht. Für jedes fehlende Versicherungsjahr (u.a. infolge einer Abwesenheit im Ausland) erfolgt eine Kürzung der Rente um jeweils 2 Prozent. Die Grundrenten unterliegen der Steuerpflicht und der Beitragspflicht zur Krankenversicherung. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren durch Abgaben, die auf alle Einkommen (bis zu einer Bemessungsgrenze) erhoben werden und (2016) bei 17,9 Prozent liegen; für die Hinterbliebenengrundsicherung kommen noch 0,6 Prozent hinzu. Ergänzt wird die Finanzierung durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt.

Das Grundrenteneintrittsalter, das bis 2013 bei 65 Jahren lag, wird bis zum Jahr 2018 schrittweise auf 66 Jahre und bis zum Jahr 2021 auf 67 Jahre angehoben. Eine Person, die im Januar 1951 geboren wurde (und Anfang 2016 damit 65 Jahre alt ist) erhält die Grundrente im Juli 2016 (also mit 65 Jahren und 6 Monaten). Ab 2022 wird das AOW-Eintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt. Möglichkeiten eines vorgezogenen Rentenbezugs gibt es nicht.

ie Grundrente (AOW: Algemene Ouderdomswet) greift für alle Einwohner der Niederlande. Die Höhe der Grundrente leitet sich vom gesetzlichen Mindestlohn ab und beträgt für Verheiratete und gleichgestellte unverheiratete Paare je Partner 50 Prozent des Mindestlohns und für Alleinstehende 70 Prozent des Mindestlohns. Für 2016 errechnen sich daraus 1.138 € im Monat für Alleinstehende und 784 € je Person bei Paaren. Diese Rentenhöhe wird nach 50 Jahren der Wohnsitzdauer in den Niederlanden erreicht. Für jedes fehlende Versicherungsjahr (u.a. infolge einer Abwesenheit im Ausland) erfolgt eine Kürzung der Rente um jeweils 2 Prozent. Die Grundrenten unterliegen der Steuerpflicht und der Beitragspflicht zur Krankenversicherung. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren durch Abgaben, die auf alle Einkommen (bis zu einer Bemessungsgrenze) erhoben werden und (2016) bei 17,9 Prozent liegen; für die Hinterbliebenengrundsicherung kommen noch 0,6 Prozent hinzu. Ergänzt wird die Finanzierung durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt.

Das Grundrenteneintrittsalter, das bis 2013 bei 65 Jahren lag, wird bis zum Jahr 2018 schrittweise auf 66 Jahre und bis zum Jahr 2021 auf 67 Jahre angehoben. Eine Person, die im Januar 1951 geboren wurde (und Anfang 2016 damit 65 Jahre alt ist) erhält die Grundrente im Juli 2016 (also mit 65 Jahren und 6 Monaten). Ab 2022 wird das AOW-Eintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt. Möglichkeiten eines vorgezogenen Rentenbezugs gibt es nicht.
 
Oben