Moin,
Abhören verboten
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Abhöraktion gegen den Anwalt des vor drei Jahren nach Afghanistan entführten Deutsch-Libanesen Khaled el Masri verfassungswidrig war.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Telefonüberwachung habe das Fernmeldegeheimnis und die Berufsausübungsfreiheit des Anwalts verletzt.
Unwahrscheinlich, dass Geheimdienstler anrufen
Im Januar 2006 hatte das Amtsgericht München die Überwachung des Telefon- und Faxanschlusses der Kanzlei von Gnjidic sowie seiner beiden Handys angeordnet. El Masri soll Ende 2003 in Mazedonien unter Beteiligung des US-Geheimdienstes CIA nach Afghanistan entführt und dort misshandelt worden sein.
Nach den Worten der Karlsruher Richter handelte die bayerische Justiz unverhältnismäßig, als sie Anfang 2006 die Telefone des Neu-Ulmer Rechtsanwalts Manfred Gnjidic überwachen ließ. Die vom Landgericht München I bestätigte Anordnung war damit begründet worden, dass die Täter möglicherweise Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen könnten. Laut Verfassungsgericht war es aber von vornherein unwahrscheinlich gewesen, dass sich die Täter anderthalb Jahre nach der Entführung bei dem Anwalt melden würden.
Journalisten wurden abgehört
Außerdem hätten ausländische Medien schon Anfang 2005 über den Fall berichtet, so dass nicht ersichtlich sei, warum gerade von Januar 2006 an eine Kontaktaufnahme zu erwarten gewesen sein solle. Die Begründung der Gerichte sei daher wenig konkret und trage „lediglich den Charakter von Vermutungen“, heißt es in dem Beschluss. Abgehört wurden letztlich Gespräche mit fünf Journalisten.
Khaled el Masri war Anfang 2004 nach Afghanistan verschleppt und monatelang dort festgehalten worden. Grund der Entführung war vermutlich eine Namensverwechslung mit dem El Kaida-Terroristen Khalid al-Masri. Anfang diesen Jahres erließ die Münchner Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen mehrere Verdächtige – mutmaßliche CIA-Agenten, die international zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Eure Meinung dazu!
Was haltet ihr vom Abhörn?
Gruss Moopi :]
Abhören verboten
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Abhöraktion gegen den Anwalt des vor drei Jahren nach Afghanistan entführten Deutsch-Libanesen Khaled el Masri verfassungswidrig war.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Telefonüberwachung habe das Fernmeldegeheimnis und die Berufsausübungsfreiheit des Anwalts verletzt.
Unwahrscheinlich, dass Geheimdienstler anrufen
Im Januar 2006 hatte das Amtsgericht München die Überwachung des Telefon- und Faxanschlusses der Kanzlei von Gnjidic sowie seiner beiden Handys angeordnet. El Masri soll Ende 2003 in Mazedonien unter Beteiligung des US-Geheimdienstes CIA nach Afghanistan entführt und dort misshandelt worden sein.
Nach den Worten der Karlsruher Richter handelte die bayerische Justiz unverhältnismäßig, als sie Anfang 2006 die Telefone des Neu-Ulmer Rechtsanwalts Manfred Gnjidic überwachen ließ. Die vom Landgericht München I bestätigte Anordnung war damit begründet worden, dass die Täter möglicherweise Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen könnten. Laut Verfassungsgericht war es aber von vornherein unwahrscheinlich gewesen, dass sich die Täter anderthalb Jahre nach der Entführung bei dem Anwalt melden würden.
Journalisten wurden abgehört
Außerdem hätten ausländische Medien schon Anfang 2005 über den Fall berichtet, so dass nicht ersichtlich sei, warum gerade von Januar 2006 an eine Kontaktaufnahme zu erwarten gewesen sein solle. Die Begründung der Gerichte sei daher wenig konkret und trage „lediglich den Charakter von Vermutungen“, heißt es in dem Beschluss. Abgehört wurden letztlich Gespräche mit fünf Journalisten.
Khaled el Masri war Anfang 2004 nach Afghanistan verschleppt und monatelang dort festgehalten worden. Grund der Entführung war vermutlich eine Namensverwechslung mit dem El Kaida-Terroristen Khalid al-Masri. Anfang diesen Jahres erließ die Münchner Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen mehrere Verdächtige – mutmaßliche CIA-Agenten, die international zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Eure Meinung dazu!
Was haltet ihr vom Abhörn?
Gruss Moopi :]