Abhören verboten?

Moopi

Aktives Mitglied
Moin,

Abhören verboten
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Abhöraktion gegen den Anwalt des vor drei Jahren nach Afghanistan entführten Deutsch-Libanesen Khaled el Masri verfassungswidrig war.

Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Telefonüberwachung habe das Fernmeldegeheimnis und die Berufsausübungsfreiheit des Anwalts verletzt.

Unwahrscheinlich, dass Geheimdienstler anrufen

Im Januar 2006 hatte das Amtsgericht München die Überwachung des Telefon- und Faxanschlusses der Kanzlei von Gnjidic sowie seiner beiden Handys angeordnet. El Masri soll Ende 2003 in Mazedonien unter Beteiligung des US-Geheimdienstes CIA nach Afghanistan entführt und dort misshandelt worden sein.

Nach den Worten der Karlsruher Richter handelte die bayerische Justiz unverhältnismäßig, als sie Anfang 2006 die Telefone des Neu-Ulmer Rechtsanwalts Manfred Gnjidic überwachen ließ. Die vom Landgericht München I bestätigte Anordnung war damit begründet worden, dass die Täter möglicherweise Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen könnten. Laut Verfassungsgericht war es aber von vornherein unwahrscheinlich gewesen, dass sich die Täter anderthalb Jahre nach der Entführung bei dem Anwalt melden würden.

Journalisten wurden abgehört

Außerdem hätten ausländische Medien schon Anfang 2005 über den Fall berichtet, so dass nicht ersichtlich sei, warum gerade von Januar 2006 an eine Kontaktaufnahme zu erwarten gewesen sein solle. Die Begründung der Gerichte sei daher wenig konkret und trage „lediglich den Charakter von Vermutungen“, heißt es in dem Beschluss. Abgehört wurden letztlich Gespräche mit fünf Journalisten.

Khaled el Masri war Anfang 2004 nach Afghanistan verschleppt und monatelang dort festgehalten worden. Grund der Entführung war vermutlich eine Namensverwechslung mit dem El Kaida-Terroristen Khalid al-Masri. Anfang diesen Jahres erließ die Münchner Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen mehrere Verdächtige – mutmaßliche CIA-Agenten, die international zur Fahndung ausgeschrieben sind.

Eure Meinung dazu!

Was haltet ihr vom Abhörn?

Gruss Moopi :]
 

Morgentau

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Es ist generell gut das zu verbieten. Wir wohnen hier ganz in der Nähe der größten Abhörstation der Amis in unserem Land. Gut jetzt ist sie (angeblich) geschlossen bzw. wird nicht mehr betrieben. Bei uns mußte man von jeher schon aufpassen was man so von sich gab.

Egal bei wem, Abhören ist ein Eingriff in das Privatleben von Menschen. Erinnert doch irgendwo an die Ex-DDR.

Mir ist durchaus klar, daß wir in Deutschland enorm gemaßregelt werden. Überwacht, dirigiert als wären wir kleine Kinder.

LG, Andrea
 

Moopi

Aktives Mitglied
Moin,

Ich bin auch nicht fürs Abhörn da es wie Morgentau schon sagt die Pritvatsphäre verletzt. Aber was ist mit Straftätern oda mit solchen Leuten die sich einer Straftat verdächtig gemacht haben?

Gruss Moopi :]
 

Morgentau

Aktives Mitglied
Auch diese Menschen haben eine Privatsphäre. Nur weil jemand mal was angestellt hat, bleibt der doch nicht für den Rest seines Lebens verdächtig. Eine 2. Chance hat jeder verdient.
Bei den schlimmen Fällen könnte es vielleicht als abschreckendes Beispiel dienen. Das hieße aber, daß wir alle überwacht werden und damit bin ich nicht einverstanden.

LG, Andrea
 

Teufel

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Finde ich auch

Eigentlich bin ich gegen das abhören von Menschen.
Aber gewisse Leutz sollte man doch abhören können.
Die schwere Straftaten begangen haben.
Z.B Kindermissbrauch
Wenn das besser kontrolliert wird gibt es vielleicht nicht mehr so viele.
Würde ich mir wünschen

gruß Teufel :11herz
 

Morgentau

Aktives Mitglied
Und wer legt fest wer wann verdächtig ist?
Denkt mal viele der Extremen treten zum ersten Mal auf, wenn sie Attentate durchführen. Sie sind vorher nicht auffällig. Zwangsweise würde das bedeuten, daß in unserem Land wirklich jeder abgehört wird. Ich glaube nun nicht, daß sich Terroristen ausgerechnet über abhörbare Kanäle verständigen.

Wie das mit Kindesmißbrauch ist, ist wieder eine andere Sache. Sind doch leider viele Wiederholungstäter dabei, die als "geheilt" gelten und doch rückfällig werden. Die sollten für den Rest ihres erbärmlichen Lebens hinter Gitter bleiben müssen.

LG, Andrea
 

st@ck_overflow

Aktives Mitglied
Ich bin ganz klar gegen solche Maßnahmen, da sie doch einen zu starken Einschnitt in die vom Grundgesetz gegebene Freiheit des Einzelnen darstellt.

Das Telefon eines Tatverdächtigen abzuhören ist heute ja möglich....auf richterliche Anordnung. Das muss genügen für Polizei und auch Geheimdienst, es sind halt nunmal die Spielregeln, an die sie sich zu halten haben. Und die gibts nicht ohne Grund.

Zumal wir in Deutschland nicht nur ein Fernmeldegeheimnis, sondern auch eine Unschuldsvermutung haben. Einfach auf puren Verdacht hin Leute abhören ist somit ein strikter Verstoß gegen das Grundgesetz.

Dass diverse Politiker dieses Gesetz nach ihrem ermessen beugen wollen, ist längste bekannt... allerdings muss man auch sagen: meiner persönlichen Meinung nach haben Leute wie Schäuble nicht alle Tassen im Schrank...das ist Stasi 2.0, was da versucht wird...
 

Morgentau

Aktives Mitglied
Dann wird hier in Bayern sowieso eine Ausnahme gemacht. Hier dürfen sie einen auf Verdacht hin verhaften und ich glaube es sind 14 Tage in Haft nehmen, ohne Angabe von Gründen.

LG, Andrea
 
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