Ab wann ist man als Musiker Mit-Urheber eines Liedes?

Alexandra

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Für ein Musikstück gibt es in der Regel den Komponist und den Texter. Beides kann eine Person sein, aber es können durchaus auch mehrere Personen an einem solchen Werk als Urheber mitwirken. So ist es gerade bei Bands oft üblich, dass hier mehrere Bandenmitglieder als Komponisten auftauchen. So können sich z.B. Bandmusiker bei der Anmeldung eines Liedes bei der GEMA darauf einigen, dass sie gemeinsam als Komponisten oder auch als Textdichter des Liedes auftreten. Bei der späteren Vergütung eines Leides ein Faktor den man als Bandmusiker nicht außer Acht lassen sollte.

Für die Komposition gilt in der Regel die Melodie als solche, der Rest der dazu beigetragen wird, gilt dann als das Arrangement, was beim Mitwirken einzelner Musiker z.B bei einer Band, auch für den Vergütungsanspruch wichtig ist.

Allerdings sollte man auch hier zwischen Melodie und Arrangement unterscheiden, denn für eine Miturheberschaft kann dies enorm wichtig sein. Mann sollte bedenken, dass nicht alles was neben der eigentlichen Melodie zum Lied beigetragen wird, ist zwangsläufig "nur" ein Arrangement ist. So hat kennt man ja auch Stücke als Beispiel, welche mit relativ wenig oder gar keiner Melodie daher kommen und welche eigentlich nur von einem prägnanten Gitarrenriff leben. Also hier hat es ein Gitarrist leichter als Miturheber anerkannt zu werden. Bei Bassisten und Schlagzeugern dagegen kann es schwieriger werden, denn hier sollte der Rhythmus schon etwas vom Standart abweichen und tatsächlich etwas eigenes darstellen.

Aber alle Musiker welche an einem musikalischem Werk mitwirken sind als ausübende Künstler nach UrhG geschützt. Ihnen steht für ihre Darbietung bei der Aufnahme, ebenso wie bei Sendungen im Radio oder Fernsehen ebenso ein Vergütungsanspruch nach der GVL (Gesellschaft für Leistungsschutzrechte) zu und von selbiger zusammengetragen wird.
 
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