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2011 : Was sich für Kassenmitglieder in Deutschland ändert
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 2946"><p><strong>Re: 2011 : Was sich für Kassenmitglieder in Deutschland ände</strong></p><p></p><p>2. Teil :</p><p>- : Bemessungsgrenze : Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Höchstbetrag , bis zu dem gesetzlich Versicherte aus ihrem Einkommen Beiträge an ihre Kasse abführen müssen. Sie wird jährlich anhand der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Erstmals seit 60 Jahren sinkt sie 2011 </p><p>auf brutto 44550 Euro jährlich = 3712,50 Euro monatlich.</p><p>- Kostenerstattung : Wer als gesetzlich Versicherter die " Kostenerstattung " wählt, ist daran künftig nur noch 3 Monate gebunden. Dabei rechnet der versicherte Patient direkt mit dem Arzt ab und fordert den Betrag dann bei der Krankenkasse ein - in der Hoffnung, schneller einen Termin oder eine umfangreichere Behandlung zu bekommen . Allerdings besteht die Gefahr , dass der Patient auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen bleibt, da die gesetzlichen Kassen den Rechnungsbetrag lediglich anhand ihres Leistungskatalogs und nach ihren Sätzen zurückerstatten .- Wahltarife : Gesetzliche Krankenkassen dürfen weiterhin Wahltarife anbieten, etwa für Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung oder für " Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen " . An diese Tarife sind die Versicherten statt drei Jahre nur noch ein Jahr gebunden . Auch bei Wahltarifen gilt künftig ein Sonderkündigungsrecht , wenn eine Krankasse Zusatzbeiträge einführt oder anhebt .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 2946"] [b]Re: 2011 : Was sich für Kassenmitglieder in Deutschland ände[/b] 2. Teil : - : Bemessungsgrenze : Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Höchstbetrag , bis zu dem gesetzlich Versicherte aus ihrem Einkommen Beiträge an ihre Kasse abführen müssen. Sie wird jährlich anhand der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Erstmals seit 60 Jahren sinkt sie 2011 auf brutto 44550 Euro jährlich = 3712,50 Euro monatlich. - Kostenerstattung : Wer als gesetzlich Versicherter die " Kostenerstattung " wählt, ist daran künftig nur noch 3 Monate gebunden. Dabei rechnet der versicherte Patient direkt mit dem Arzt ab und fordert den Betrag dann bei der Krankenkasse ein - in der Hoffnung, schneller einen Termin oder eine umfangreichere Behandlung zu bekommen . Allerdings besteht die Gefahr , dass der Patient auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen bleibt, da die gesetzlichen Kassen den Rechnungsbetrag lediglich anhand ihres Leistungskatalogs und nach ihren Sätzen zurückerstatten .- Wahltarife : Gesetzliche Krankenkassen dürfen weiterhin Wahltarife anbieten, etwa für Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung oder für " Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen " . An diese Tarife sind die Versicherten statt drei Jahre nur noch ein Jahr gebunden . Auch bei Wahltarifen gilt künftig ein Sonderkündigungsrecht , wenn eine Krankasse Zusatzbeiträge einführt oder anhebt . [/QUOTE]
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