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Die wichtigsten Neuerungen aufgrund der Gesundheitsreform :
- " Höhere Beiträge : Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenkasse steigt von 14,9 auf 15,5
Prozent. Davon tragen die Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung 7,3 % . die Arbeitnehmer oder Rentner 8,2 % . Künftige Kostensteigerungen sollen über höhere Zusatzbeiträge ausgeglichen werden. Auch für viele Mitglieder der privaten KV steigen die Beiträge zum Teil noch erheblicher.
- " Zusatzbeiträge : Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen vom Einkommen unabhängige , also gleich hohe Zusatzbeiträge für alle , erheben . Diese sind allein vom Arbeitnehmer oder Rentner zu tragen und in der Höhe nicht mehr begrenzt. Kommt eine Krankenkasse mit ihren Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond nicht aus , muss sie den Zusatzbeitrag entsprechend anheben. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens, erhalten Betroffene eine Rückerstattung. Diese wird dann mit dem Einkommen oder der Rente direkt überwiesen. Bezieher von Hartz IV müssen keine Zusatzbeiträge zahlen .
- " Mehrkostenregelung : Seit die gesetzlichen Kassen Rabattverträge mit Pharmafirmen schliessen, erhalten Patienten bei wirkstoffgleichen Präparaten meist nur das Arzneimittel eines oder mehrerer bestimmter Hersteller. Ab dem neuen Jahr können sie weiterhin ihr gewohntes Medikament wählen, sofern sie den Aufpreis gegenüber dem rabattierten Konkurrenzmittel selbst bezahlen .
Soweit der 1. Teil
- " Höhere Beiträge : Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenkasse steigt von 14,9 auf 15,5
Prozent. Davon tragen die Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung 7,3 % . die Arbeitnehmer oder Rentner 8,2 % . Künftige Kostensteigerungen sollen über höhere Zusatzbeiträge ausgeglichen werden. Auch für viele Mitglieder der privaten KV steigen die Beiträge zum Teil noch erheblicher.
- " Zusatzbeiträge : Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen vom Einkommen unabhängige , also gleich hohe Zusatzbeiträge für alle , erheben . Diese sind allein vom Arbeitnehmer oder Rentner zu tragen und in der Höhe nicht mehr begrenzt. Kommt eine Krankenkasse mit ihren Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond nicht aus , muss sie den Zusatzbeitrag entsprechend anheben. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens, erhalten Betroffene eine Rückerstattung. Diese wird dann mit dem Einkommen oder der Rente direkt überwiesen. Bezieher von Hartz IV müssen keine Zusatzbeiträge zahlen .
- " Mehrkostenregelung : Seit die gesetzlichen Kassen Rabattverträge mit Pharmafirmen schliessen, erhalten Patienten bei wirkstoffgleichen Präparaten meist nur das Arzneimittel eines oder mehrerer bestimmter Hersteller. Ab dem neuen Jahr können sie weiterhin ihr gewohntes Medikament wählen, sofern sie den Aufpreis gegenüber dem rabattierten Konkurrenzmittel selbst bezahlen .
Soweit der 1. Teil