2011 : Was sich für Kassenmitglieder in Deutschland ändert

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Die wichtigsten Neuerungen aufgrund der Gesundheitsreform :
- " Höhere Beiträge : Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenkasse steigt von 14,9 auf 15,5
Prozent. Davon tragen die Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung 7,3 % . die Arbeitnehmer oder Rentner 8,2 % . Künftige Kostensteigerungen sollen über höhere Zusatzbeiträge ausgeglichen werden. Auch für viele Mitglieder der privaten KV steigen die Beiträge zum Teil noch erheblicher.
- " Zusatzbeiträge : Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen vom Einkommen unabhängige , also gleich hohe Zusatzbeiträge für alle , erheben . Diese sind allein vom Arbeitnehmer oder Rentner zu tragen und in der Höhe nicht mehr begrenzt. Kommt eine Krankenkasse mit ihren Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond nicht aus , muss sie den Zusatzbeitrag entsprechend anheben. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens, erhalten Betroffene eine Rückerstattung. Diese wird dann mit dem Einkommen oder der Rente direkt überwiesen. Bezieher von Hartz IV müssen keine Zusatzbeiträge zahlen .
- " Mehrkostenregelung : Seit die gesetzlichen Kassen Rabattverträge mit Pharmafirmen schliessen, erhalten Patienten bei wirkstoffgleichen Präparaten meist nur das Arzneimittel eines oder mehrerer bestimmter Hersteller. Ab dem neuen Jahr können sie weiterhin ihr gewohntes Medikament wählen, sofern sie den Aufpreis gegenüber dem rabattierten Konkurrenzmittel selbst bezahlen .

Soweit der 1. Teil
 
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Re: 2011 : Was sich für Kassenmitglieder in Deutschland ände

2. Teil :
- : Bemessungsgrenze : Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Höchstbetrag , bis zu dem gesetzlich Versicherte aus ihrem Einkommen Beiträge an ihre Kasse abführen müssen. Sie wird jährlich anhand der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Erstmals seit 60 Jahren sinkt sie 2011
auf brutto 44550 Euro jährlich = 3712,50 Euro monatlich.
- Kostenerstattung : Wer als gesetzlich Versicherter die " Kostenerstattung " wählt, ist daran künftig nur noch 3 Monate gebunden. Dabei rechnet der versicherte Patient direkt mit dem Arzt ab und fordert den Betrag dann bei der Krankenkasse ein - in der Hoffnung, schneller einen Termin oder eine umfangreichere Behandlung zu bekommen . Allerdings besteht die Gefahr , dass der Patient auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen bleibt, da die gesetzlichen Kassen den Rechnungsbetrag lediglich anhand ihres Leistungskatalogs und nach ihren Sätzen zurückerstatten .- Wahltarife : Gesetzliche Krankenkassen dürfen weiterhin Wahltarife anbieten, etwa für Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung oder für " Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen " . An diese Tarife sind die Versicherten statt drei Jahre nur noch ein Jahr gebunden . Auch bei Wahltarifen gilt künftig ein Sonderkündigungsrecht , wenn eine Krankasse Zusatzbeiträge einführt oder anhebt .
 
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